Die Gemeindevertretung der Gemeinde Spornitz hat in ihrer Sitzung am 30.06.2022 den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Spornitz gefasst.
Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Spornitz hat in ihrer Sitzung am 17.07.2025 den Vorentwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung, gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Der Vorentwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung, wird im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) veröffentlicht.
Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes ist der oberen Darstellung zu entnehmen, wobei die rote Umrandung den Änderungsbereich entspricht und grob begrenzt wird durch:
| im Norden: | Grenze der Gemeinde Damm |
| im Osten: | Grenze der Gemeinde Damm |
| im Süden: | Schutzgebiet Grosse Heide |
| im Westen: | Flurstück 154, Spornitzer Weg. |
Planungsziel ist die Neuordnung des Gebietes für die Funktionen Erforschung, Entwicklung oder Nutzung erneuerbarer Energien, wie Windenergie und solare Strahlungsenergie. Durch weitgehende Umnutzung von landwirtschaftlich genutzten Flächen, Brachflächen sowie durch Sicherung der Erschließung soll die Entwicklung eines attraktiven Baustandortes ermöglicht werden.
Hinweis: Die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes soll im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9 Sondergebiet „Solarpark Spornitz Nord““ erfolgen. Gemäß § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch ist eine Umweltprüfung durchzuführen. Der Vorentwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Begründung können in der Zeit
vom 01. September bis zum 03. Oktober 2025
im Internet auf der Seite des Amtes Parchimer Umland:
http://amt-parchimer-umland.de/bekanntmachungen/index.php
sowie auf dem Bau- und Planungsportal MV:
https://bplan.geodaten-mv.de/bauportal/Plaene_in_Aufstellung
eingesehen werden.
Zusätzlich werden alle auszulegenden Unterlagen auch im Bauamt des Amtes Parchimer Umland, Walter-Hase-Straße 42 in 19370 Parchim, im Sachbereich Gemeindeplanung/Bauverwaltung, während folgender Zeiten
| Montag: | 9:00 - 12:00 Uhr |
| Dienstag: | 9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
| Donnerstag: | 9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr |
oder nach vorheriger Vereinbarung unter der E-Mail-Adresse mulsow@amtpu.de zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Während dieser Veröffentlichung können Stellungnahmen zum Vorentwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes vorgebracht werden. Stellungnahmen sollen insbesondere elektronisch (E-Mail: bauleitplanung@securenergy.de) geschickt werden, können aber auch bei Bedarf schriftlich und während der Dienststunden zur Niederschrift bei der o. g. Dienststelle vorgebracht werden.
Es wird gemäß§ 4a Abs. 5 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Datenschutzinformation
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung i. V. m. Art. 6 (1) Buchst. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangabe abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.
Spornitz, den 25.07.2025