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Amt Parchimer Umland
Ausgabe 9/2023
Amtliche Mitteilungen
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Jagdgenossenschaft Herzfeld

Einladung

Der Vorstand der Jagdgenossenschaft Herzfeld lädt zur Mitgliederversammlung ein.

Jagdgenossenschaftsmitglieder sind grundsätzlich alle natürlichen und juristischen Personen, die über bejagbaren Grundbesitz in den Gemarkungen Herzfeld, Neu Herzfeld, Repzin und den angegliederten Flurstücken von Carlshof (Anschluss) verfügen.

Die Jagdgenossenschaftsversammlung findet am Freitag, den 20.10.2023, 19.30 Uhr, im Dorfgemeinschaftshaus in Herzfeld statt. Hierzu möchte ich Sie recht herzlich einladen. Im Verhinderungsfall können Sie auch eine Person Ihres Vertrauens, mit schriftlicher Vollmacht für Ihre Flächen, mit der Wahrnahme Ihrer Rechte beauftragen (es ist nur eine Vollmacht zulässig)!

Tagesordnung:
  1. Eröffnung und Begrüßung

  2. Verlesung und Bestätigung der Tagesordnung

  3. Verlesung und Bestätigung des Protokolls der vorangegangenen Sitzung

  4. Bericht der Jagdvorstandes über die Jagdjahre 2021/22 und 2022/23

  5. Finanzbericht, Verteilquote und Zuwendungen …

  6. Aussprache/Diskussion/Vorschläge zur Nachwahl eines Kassenprüfers

  7. Beschlussfassung über die Verteilquote der Pachtzinsauskehr 2021/22 und 2022/23

  8. Neuwahl eines Kassenprüfers

  9. Sonstiges

  10. Auszahlung der Jagdpacht

H.-J. Matzmohr
Jagdvorsteher
Wichtig:

Die Pacht wird letztmalig nach dem alten Jagdkataster ausgezahlt!

Hierzu sind von den Grundeigentümern, die auf der letzten Jagdgenossenschaftsversammlung keine aktuellen Nachweise vorgelegt haben, Eigentumsnachweise beizubringen, ansonsten kann eine Pachtauskehr nicht stattfinden! Im Verhinderungsfall wird eine Geldempfangsvollmacht, Eigentumsnachweis vorausgesetzt, für die Vertrauensperson benötigt!

Die Flurneuordnung in unserer Jagdgenossenschaft ist ab März dieses Jahres rechtskräftig vollzogen.

Zur Erstellung eines aussagekräftigen neuen Jagdkatasters ist die Beibringung der neuen Flächennachweise eines jeden Jagdgenossen notwendig, ansonsten gibt es bei der nächsten Pachtzinsauskehrung sicher große Probleme.

Sollten hierzu schon jetzt aktuelle Grundbuchauszüge vorliegen, so bringen Sie diese bitte mit, oder legen diese zur Übernahme in das neue Kataster schon beim Vorsteher, vor der nächsten ordentlichen Versammlung, rechtzeitig vor.

Diese Einladung wurde am 18.09.2023, ortsüblich, in den Bekanntmachungstafeln der Gemeinde veröffentlicht. Die Versammlung ist nicht öffentlich!