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Amt Parchimer Umland
Ausgabe 9/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

Staatliches Amt

für Landwirtschaft und Umwelt

Westmecklenburg

- Flurbereinigungsbehörde -

Aktenzeichen: 5433.3-76-34502

Flurbereinigungsverfahren Hof Grabow — Schwerin, den 4. Sept. 2023

Landkreis Ludwigslust-Parchim

Gemeinden Obere Warnow und Zölkow

Ausfertigung

Öffentliche Bekanntmachung

Bekanntgabe und Erläuterung des Flurbereinigungsplans sowie Ladung zum Anhörungstermin im vereinfachten Flurbereinigungsverfahren „Hof Grabow"

Gemäß § 59 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) ist der Flurbereinigungsplan den Beteiligten1) am Verfahren bekannt zu geben. Hierzu erhalten die Teilnehmer2) neben der Ladung einen sie betreffenden Auszug des Flurbereinigungsplans, bestehend aus Nachweisen und Karten sowie ein Merkblatt übersandt.

Auslegung: 18.09.2023 bis 06.10.2023

Der Plantext (Auszug), die Gebietskarte sowie die Zuteilungskarte liegen für die Teilnehmer und insbesondere für die Nebenbeteiligten3) im Amt Parchimer Umland, Walter-Hase-Straße 42 in 19370 Parchim, zu den üblichen Öffnungszeiten des Rathauses (Montag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr; Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr; Mittwoch: geschlossen; Donnerstag: 09:00 - 12.00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr; Freitag: geschlossen) zur Einsichtnahme aus.

Erläuterungstermine: 26.09.2023 und 27.09.2023

In diesem Zeitraum stehen die Mitarbeiter der Landgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH Herr Witte (Tel. 03866 404-105, E-Mail henning.witte@lqmv.de) und Herr Schwank (Tel. 03866 404-175, E-Mail thomas.schwank@lgmv.de) für gewünschte Erläuterungen der Verfahrensunterlagen, der neuen Feldeinteilung und zur Klärung weiterer Fragen jeweils von 08:30 Uhr bis 16:00 Uhr im Gemeindesaal der Gemeinde Zölkow, Am Stützpunkt 7 in 19374 Zölkow, zur Verfügung. Zur Vermeidung längerer Wartezeiten wird gebeten, mit Herrn Witte und/oder Herrn Schwank vorab einen Termin in diesem Zeitraum zu vereinbaren.

Anhörungstermin zur Entgegennahme von Widersprüchen:

Montag den 09.10.2023, um 18.00 Uhr

im Gemeindesaal der Gemeinde Zölkow, Am Stützpunkt 7 in 19374 Zölkow

Das Erscheinen im Anhörungstermin ist nur für denjenigen Beteiligten erforderlich, der gegen den Flurbereinigungsplan Widerspruch einlegen möchte.

Die Widerspruchsführer werden hiermit zu diesem Termin frist- und formgerecht geladen.

Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass gem. § 59 Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) Widersprüche gegen den Flurbereinigungsplan zur Vermeidung des Ausschlusses nur in diesem Anhörungstermin vorgebracht werden können.

Allgemeine Auskünfte und Erläuterungen werden im Anhörungstermin grundsätzlich nicht mehr erteilt. Dafür stehen die vorgenannten Erläuterungstermine zur Verfügung.

Termine für gewünschte Grenzanzeigen: 04.10.2023 und 05.10.2023

Die unentgeltliche Anzeige der neuen Grundstücke in der Örtlichkeit (Grenzanzeige vor Ort) wird nur auf Wunsch durchgeführt. Hierzu sind entweder im vorherigen Erläuterungstermin oder telefonisch bis einschließlich 29.09.2023 mit den vorgenannten Bearbeitern Herrn Witte und Herrn Schwank Termine zu vereinbaren.

Allgemeine Hinweise:

Versäumt ein Beteiligter einen Termin oder erklärt er sich nicht bis zum Schluss des Termins über den Verhandlungsgegenstand, so wird angenommen, dass er mit dem Ergebnis der Verhandlung einverstanden ist. Hierauf weise ich gemäß § 134 Abs. 1 FlurbG hin.

Beteiligte, die an der Wahrnehmung der Termine verhindert sind, können sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Der/Die Bevollmächtigte hat sich durch eine amtlich beglaubigte Vollmacht auszuweisen. Vollmachtsvordrucke sind bei der Landgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH, Abteilung Flurneuordnung, Lindenallee 2a in 19067 Leezen, erhältlich. Hierzu nutzen Sie bitte die telefonische Kontaktaufnahme unter 03866 404-105 (Herr Witte) oder 03866 404-175 (Herr Schwank). Im Interesse der Beteiligten wird empfohlen zu dem Termin persönlich zu erscheinen.

Im Auftrag

i.V. Michael Knoblich

(LS)

Abteilungsleiter

____

1)

Teilnehmer und Nebenbeteiligte (siehe 2) und 3)) stellen die Beteiligten am Verfahren dar.

2)

Teilnehmer gemäß § 10 Nr. 1 FlurbG:

o

die Eigentümer und Erbbauberechtigten der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke

o

die Eigentümer von i. S. v. § 64 LwAnpG zusammenführungsfähigen Gebäuden und baulichen Anlagen auf Flächen im Flurbereinigungsgebiet.

3)

Nebenbeteiligte gemäß § 10 Nr. 2 FlurbG:

o

insbesondere die Gemeinden und andere Körperschaften des öffentlichen Rechts, in deren Bezirk Grundstücke vom Flurbereinigungsverfahren betroffen sind

o

die Inhaber von Rechten an den zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Flurstücken

o

die Inhaber von Rechten an Gebäuden und baulichen Anlagen auf Flächen im Flurbereinigungsgebiet

o

die Empfänger von Grundstücken oder i. S. v. § 64 LwAnpG zusammenführungsfähigen Gebäuden und baulichen Anlagen aufgrund von Verzichtserklärungen

o

Eigentümer von an das Verfahrensgebiet angrenzenden Grundstücken, soweit sie bei der Festlegung der Verfahrensgrenze bezüglich Grenzfeststellung und -abmarkung nach Katasterrecht zu beteiligen sind und eine Beteiligung bisher unterblieben ist. Im vereinfachten Flurbereinigungsverfahren „Hof Grabow" betrifft dieses Grenzen bzw. Grenzpunkte folgender Flurstücke, die eine gemeinsame Grenze mit dem Verfahrensgebiet haben:

Ausfertigungsvermerk:

Die Ausfertigung stimmt mit der Urschrift überein und wurde zum Zwecke der Bekanntgabe erstellt.

Ausgefertigt:

Schwerin, den 4. September 2023