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Amt Parchimer Umland
Ausgabe 9/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

Staatliches Amt

für Landwirtschaft und Umwelt

Westmecklenburg

- Flurneuordnungsbehörde -

Aktenzeichen: 5433.3-76-34211

Flurneuordnungsverfahren Dütschow  — Schwerin, 01.09.2023

Landkreis Ludwigslust-Parchim

Gemeinden Spornitz, Brenz

Ausfertigung

Öffentliche Bekanntmachung für die Gemeinden Spornitz und Brenz

Auslegung der Ergebnisse der Wertermittlung und Ladung zum Anhörungstermin

Im Flurneuordnungsverfahren Dütschow, Landkreis Ludwigslust-Parchim, werden die Nachweisungen über die Ergebnisse der Wertermittlung zur Einsichtnahme für die Beteiligten ausgelegt, gemäß § 63 (2) Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) vom 3. Juli 1991 (BGBl. I S. 1418) mit späteren Änderungen i. V. m. § 32 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) mit späteren Änderungen.

Die Auslegung erfolgt in der Zeit vom 16.10.2023 bis 16.11.2023, montags bis donnerstags, jeweils von 9.00 bis 11.30 Uhr und von 13.30 bis 15.30 Uhr sowie freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr, im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Bleicherufer 13, in 19053 Schwerin, Raum 512. In dieser Zeit steht ein Vertreter der Flurneuordnungsbehörde für Erläuterungen zur Verfügung.

Der Anhörungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung wird festgesetzt auf

Donnerstag, den 23.11.2023, um 10.00 Uhr,

im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg,

Bleicherufer 13, 19053 Schwerin, Raum 515.

In diesem Termin erhalten Sie auf Wunsch Erläuterungen zu den Ergebnissen der Wertermittlung.

Darüber hinaus können Sie, wie auch während der Auslegungsfrist, Einwände gegen die Wertermittlungsergebnisse vorbringen.

Nach Behebung begründeter Einwände werden die Ergebnisse der Wertermittlung durch öffentliche Bekanntmachung als verbindlich festgestellt. Ich weise die Beteiligten ausdrücklich darauf hin, dass die Ergebnisse der Wertermittlung die verbindliche Grundlage für die Berechnung des Abfindungsanspruches, der Land- und Geldabfindung sowie der Geld- und Sachbeiträge bilden.

Hinweis:

Falls die Teilnahme am Anhörungstermin nicht möglich ist, können sich Beteiligte durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Der/Die Bevollmächtigte hat sich durch eine amtlich beglaubigte Vollmacht auszuweisen. Vollmachtsvordrucke sind beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin, Tel.: 0385 58866338 (Frau Meyer) erhältlich.

Versäumt ein Beteiligter einen Termin oder erklärt er sich nicht bis zum Schluss des Termins über den Verhandlungsgegenstand, so wird angenommen, dass er mit dem Ergebnis der Verhandlung einverstanden ist. Hierauf weise ich gemäß § 134 Abs. 1 FlurbG hin.

Im Auftrag

gez. W. Reiners

(LS)

Leiter der Abteilung Integrierte ländliche Entwicklung
Ausfertigungsvermerk:

Die Ausfertigung stimmt mit der Urschirft überein und wurde zum Zwecke der Bekanntgabe erstellt.

Ausgefertigt:

Schwerin, den 01.09.2023

Im Auftrag

Stadie