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Amt Parchimer Umland
Ausgabe 9/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Veröffentlichung des Entwurfs der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ziegendorf

Der von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 21.08.2024 gebilligte und zur Veröffentlichung bestimmte Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes; Sondergebiet „Reiter- und Ferienhof“ für den Ortsteil Neu Drefahl der Gemeinde Ziegendorf und die Begründung werden in der Zeit

vom 07.10.2024 bis einschließlich 08.11.2024

auf der Internetseite des Amtes Parchimer Umland unter http://amt-parchimer-umland.de/bekanntmachungen/index.php sowie im zentralen Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern unter https://bplan.geodaten-mv.de/bauportal/Plaene_in_Aufstellung veröffentlicht. Zusätzlich werden die Unterlagen während der Dienststunden in der Amtsverwaltung des Amtes Parchimer Umland, Bauamt, Walter-Hase-Straße 42, 19370 Parchim, Raum 112 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Das Plangebiet in Neu Drefahl ist im nachstehenden Lageplan gekennzeichnet.

Folgende umweltrelevanten Informationen und Stellungnahmen sind verfügbar und liegen ebenfalls mit aus:

(1) Umweltbericht als (gesonderter) Teil der Begründung

(2) vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen aus dem Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauG:

1.

Landkreis Ludwigslust-Parchim, 27.10.2022

2.

Forstamt Karbow, 26.09.2022

3.

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt, 28.09.2022

4.

Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz M-V, 22.09.2022

5.

Wasser- und Bodenverband „Mittlere Elde“, 05.10.2022

6.

Abwasser- und Abwasserzweckverband „Parchim-Lübz“, 05.10.2022

Die o. g. Unterlagen enthalten die folgenden Arten umweltbezogener Informationen:

Landschaftsplanerische Aussagen, Umweltschutzziele, untersuchte Schutzgüter

zu finden im Umweltbericht (1)

Artenschutz

zu finden im Umweltbericht (1) und in der Stellungnahme des Landkreises Ludwigslust-Parchim (2)/1.

-

artenschutzrechtliche Belange nach § 44 BNatSchG (1) u. (2)/1.

Landschaftsschutz

zu finden im Umweltbericht (1) und in der Stellungnahme des Landkreises Ludwigslust-Parchim (2)/1.)

-

Herausnahme aus dem Landschaftsschutzgebiet „Ruhner Berge“ (1) u. (2)/1.

Ver- und Entsorgung

zu finden in den Stellungnahmen des Landkreises Ludwigslust-Parchim (2)/1.) und des Abwasser- und Abwasserzweckverband „Parchim-Lübz“ (2)/6.

-

Löschwasserversorgung (2) / 1. u. 6.

-

Trinkwasserversorgung (2) / 1. u. 6.

-

Schmutzwasserentsorgung (2) / 1. u. 6.

-

Niederschlagswasser (2) / 1. u. 6.

-

Abfallwirtschaft (2)/1.

Wasser und Boden

zu finden in den Stellungnahmen des Landkreises Ludwigslust-Parchim (2)/1., des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt (2)/3., des Landesamtes für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Kastrophenschutz M-V (2)/4. und des Wasser- und Bodenverbandes „Mittlere Elde“ (2)/5.

-

Altlasten und Bodenschutz (2) / 1. u. 3.

-

Bodenschutz, schädliche Bodenveränderungen (2) / 1. u. 3.

-

Anlagen wassergefährdender Stoffe (2)/1.

-

Gewässer / Abwasser / Grundwasser (2)/1.

-

Bodendenkmale (2)/1.

-

Kampfmittelbelastung (2)/4.

-

Gewässer 2. Ordnung (2)/5.

Wald und Landwirtschaft

zu finden in den Stellungnahmen des Fortamtes Karbow (2)/2. und des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt (2)/3.

-

Wald (2)/2.

-

Umwandlung von Flächen für die Landwirtschaft (2)/3.

Immissionsschutz

zu finden in den Stellungnahmen des Landkreises Ludwigslust-Parchim (2)/1. und des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt (2)/3.

-

Nachbarschutz (2)/1.

-

etwaige Vorbelastungen (2)/3.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu elektronisch oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Stellungnahmen sind per E-Mail an mulsow@amtpu.de zu übermitteln; bei Bedarf können sie auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Datenschutzgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (DSG M-V). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Ziegendorf, den 19.09.2024