| Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz | 24106 Kiel, 28.08.2025 |
| und Dienstleistungen der Bundeswehr | Feldstraße 234 |
| Kompetenzzentrum Baumanagement Kiel | |
| - Schutzbereichbehörde - | |
Aufrechterhaltung einer Schutzbereichanordnung
Mit Anordnung vom 18. Juni 2015, BMVg IUD I 6- Anordnungs-Nr.: I/090 MV/1 wurde ein Gebiet in den Gemeinden
Obere Warnow, Domsühl und Rom sowie in der Stadt Parchim, Kreis Ludwigslust-Parchim, Land Mecklenburg-Vorpommern,
zum Schutzbereich für die Verteidigungsanlage Dargelütz SAR erklärt.
Aufgrund des § 2 Abs. 4 in Verbindung mit § 9 Abs. 2, 3 des Gesetzes über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung (Schutzbereichgesetz; SchBerG) vom 7. Dezember 1956 (BGBL I, S. 899), zuletzt geändert durch Art. 11 des Gesetzes zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr (BGBL I, 2015, S. 706), wird festgestellt, dass die Voraussetzungen der Anordnung weiterhin vorliegen.
Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Kompetenzzentrum Baumanagement Kiel
– Schutzbereichbehörde –
Feldstraße 234
24106 Kiel
eingelegt werden.
Digital unterschrieben von Pahlenkemper Joern Datum: 2025.08.28
10:30:47 +02'00'
Die Begründung für die Feststellung der Aufrechterhaltung des Schutzbereichs kann beim Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Kompetenzzentrum Baumanagement Kiel – Schutzbereichbehörde - Feldstraße 234, 24106 Kiel eingesehen werden.