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Amt Parchimer Umland
Ausgabe 9/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz

24106 Kiel, 28.08.2025

und Dienstleistungen der Bundeswehr

Feldstraße 234

Kompetenzzentrum Baumanagement Kiel

- Schutzbereichbehörde -

Feststellungsbescheid

Aufrechterhaltung einer Schutzbereichanordnung

Mit Anordnung vom 18. Juni 2015, BMVg IUD I 6- Anordnungs-Nr.: I/090 MV/1 wurde ein Gebiet in den Gemeinden

Obere Warnow, Domsühl und Rom sowie in der Stadt Parchim, Kreis Ludwigslust-Parchim, Land Mecklenburg-Vorpommern,

zum Schutzbereich für die Verteidigungsanlage Dargelütz SAR erklärt.

Aufgrund des § 2 Abs. 4 in Verbindung mit § 9 Abs. 2, 3 des Gesetzes über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung (Schutzbereichgesetz; SchBerG) vom 7. Dezember 1956 (BGBL I, S. 899), zuletzt geändert durch Art. 11 des Gesetzes zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr (BGBL I, 2015, S. 706), wird festgestellt, dass die Voraussetzungen der Anordnung weiterhin vorliegen.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim

Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr

Kompetenzzentrum Baumanagement Kiel

– Schutzbereichbehörde –

Feldstraße 234

24106 Kiel

eingelegt werden.

Im Auftrag
Pahlenkemper Joern

Digital unterschrieben von Pahlenkemper Joern Datum: 2025.08.28

10:30:47 +02'00'

Hinweis

Die Begründung für die Feststellung der Aufrechterhaltung des Schutzbereichs kann beim Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Kompetenzzentrum Baumanagement Kiel – Schutzbereichbehörde - Feldstraße 234, 24106 Kiel eingesehen werden.