Kommunal – und Europawahlen am 9. Juni
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht
Zur Durchführung von Wahlen sind Wahlhelferinnen und Wahlhelfer unerlässlich. Sie bilden das Fundament der Selbstorganisation der Wahl durch das Volk und sind daher die wichtigsten Träger des Wahlverfahrens. Auch Ihre persönliche Unterstützung als Wahlhelferinnen beziehungsweise Wahlhelfer wird für eine ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen benötigt.
Die Wahllokale sind am Wahltag von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Der jeweilige Wahlvorstand besteht aus einer oder einem Vorsitzenden, der Stellvertretung und drei bis sieben weiteren Mitgliedern beziehungsweise Beisitzenden. Die Mitglieder werden von der Gemeindewahlbehörde berufen. Zu den Aufgaben gehören insbesondere die Wahlberechtigungen zu prüfen, Stimmzettel auszugeben und nach 18 Uhr das Wahlergebnis auszuzählen.
Für die Einsatzbereitschaft wird je nach Tätigkeit ein „Erfrischungsgeld“ gezahlt.
Voraussetzungen Wahlhelferin beziehungsweise Wahlhelfer:
Eine bestimmte schulische oder berufliche Bildung sowie besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Wahlhelferinnen beziehungsweise Wahlhelfer müssen in der Gemeinde wahlberechtigt sein (dieses gilt nicht für Personen, die im öffentlichen Dienst tätig sind). Weiterhin dürfen sie nicht als Mitglied eines Wahlausschusses sowie deren Vertretungen berufen und auch keine Vertrauenspersonen oder Wahlbewerberin beziehungsweise Wahlbewerber auf Wahlvorschlägen sein.
Die Wahlvorstände und damit die Wahlhelferinnen beziehungsweise Wahlhelfer werden vor jeder Wahl von den Gemeindebehörden berufen. Sie sollen möglichst aus den Wahlberechtigten der Gemeinde, nach Möglichkeit aus den Wahlberechtigten des Wahlbezirks berufen werden.
Die Wahlvorstände werden vor der Wahl geschult. Es wird dafür gesorgt, dass auch erfahrene Wahlhelferinnen und Wahlhelfer mit eingesetzt werden.
Kontakt bei Interesse:
Bei Interesse an der ehrenamtlichen Tätigkeit als Wahlhelferin oder Wahlhelfer sollte bitte Kontakt mit der jeweils zuständigen amtsfreien Gemeinde, der amtsfreien Stadt beziehungsweise Amt aufgenommen werden.
Bewerbungen sind rechtzeitig vor dem Tag der Wahl beziehungsweise der Abstimmung oder nach entsprechendem Aufruf in der Presse möglich.
Der Landkreis Rostock freut sich auf die Mithilfe bei den kommenden Wahlen.