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Unser Landkreis Rostock
Ausgabe 1/2025
Seite 5
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Aktuell

Sind meine Eltern schon pflegebedürftig?

Es empfiehlt sich, Rat bei einer Pflegeberatung im Pflegestützpunkt einzuholen.

Am Anfang ist man nur ein wenig besorgt, wenn es bei den Eltern nicht mehr so richtig rundläuft. Plötzlich türmt sich der Berg mit schmutzigem Geschirr und das Treffen mit den Gartenfreunden wird abgesagt. Schnell stellt sich jedoch die Frage: Sind meine Eltern schon pflegebedürftig?

Normalerweise bestimmen Eltern, was für ihre Kinder das Beste ist. Doch wenn Mutter oder Vater im Alter mehr und mehr Hilfe benötigen, dreht sich das Verhältnis. Kinder, die in der Nähe leben, fahren häufiger mal vorbei, erledigen Telefonate, füllen Formulare aus, machen die Wäsche. Wer weiter weg wohnt, schafft es vielleicht am Wochenende. Doch neben der schnellen Hilfe stellt sich die Frage: Sind meine Eltern schon pflegebedürftig?

Vor allem für die Kinder ist es häufig schwierig, die Situation realistisch einzuschätzen. Das liegt einerseits daran, dass man es emotional selbst nicht zulassen möchte, dass die eigenen Eltern alt werden. Zum anderen wollen die Eltern ihren Kindern häufig nicht zeigen, wenn sie Hilfe brauchen. Nicht zuletzt, um ihre Kinder zu beruhigen, sie nicht zusätzlich mit Arbeit oder Sorgen zu belasten.

Fachliche und professionelle Einschätzung

Es empfiehlt sich, Rat bei einer Pflegeberatung im Pflegestützpunkt einzuholen. Von Haushaltshilfen bis zur Tagespflege helfen die qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, jeweils die passenden Angebote zu finden und zu organisieren. Außerdem unterstützten sie, wenn es darum geht, einen Pflegegrad zu beantragen.

Als pflegebedürftig gelten Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen (§14 Sozialgesetzbuch SGB XI).

Aufgrund einer Krankheit und oder Behinderung brauchen Betroffene unterschiedliche Unterstützung. Die Pflegeversicherung stuft sie deshalb in sogenannte Pflegegrade ein. Dafür überprüft ein Gutachter oder eine Gutachterin des Medizinischen Dienstes (MD) den individuellen Hilfebedarf anhand eines Bewertungssystems. Je nach Pflegegrad werden bestimmte Leistungen bezahlt.

Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer bestehen – voraussichtlich länger als sechs Monate.

Bei Bedarf nehmen Sie Kontakt mit Ihrem örtlich zuständigen Pflegestützpunkt auf.

Kontakt

Pflegestützpunkt Güstrow

Hageböcker Straße 19, 18273 Güstrow

Pflegeberaterin/Pflegeberater:

Tel. 03843 755 50421

Sozialberaterin/Sozialberater:

Tel. 03843 755 50420

PFLEGESTUETZPUNKT-GUESTROW@LKROS.DE

Pflegestützpunkt Bad Doberan

August-Bebel-Straße 3

18209 Bad Doberan

Pflegeberaterin/Pflegeberater:

Tel. 03843 755 50426

Sozialberaterin/Sozialberater:

Tel. 03843 755 50425

PFLEGESTUETZPUNKT-BAD-DOBERAN@LKROS.DE

www.PflegestuetzpunkteMV.de

Öffnungszeiten Dienstag 08.30 – 12 Uhr und 13.30 – 16 Uhr

Donnerstag 08.30 – 12 Uhr und 13.30 – 17 Uhr

sowie nach Vereinbarung, auf Wunsch auch bei Ihnen zu Hause.