Mit dem Schuleintritt beginnt für Kinder und Eltern ein ganz neuer Lebensabschnitt. Vieles erleben die Kinder zum ersten Mal: den Schulalltag, das Lernen mit Mitschülerinnen und Mitschülern und meist auch die Nachmittagsbetreuung, den Hort. Damit zum Schulbeginn alles geklärt ist: Liebe Eltern, bitte denken Sie jetzt schon daran, alle nötigen Vorbereitungen für eine Nachmittagsbetreuung zu treffen.
Für die Betreuung in einem Hort ist eine Berechtigung zur „Inanspruchnahme eines bedarfsgerechten Betreuungsplatzes“ notwendig. Dieser Antrag muss über das Amt für Jugend und Familie des Landkreises Rostock gestellt werden. Die Anträge sollten mindestens drei Monate im Voraus vollständig eingereicht werden.
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