Wenn pflegebedürftige Menschen zu Hause leben und ehrenamtliche Hilfe durch Nachbarn erhalten, kann dieses Engagement mit dem Entlastungsbetrag aus der Pflegeversicherung mit bis zu 125 Euro im Monat entschädigt werden.
Personen, die sich zum ehrenamtlichen Nachbarschaftshelfenden qualifizieren wollen und folgende Fragen mit ja beantworten können, melden sich in den Pflegstützpunkten im Landkreis Rostock.
| - | die Nachbarin oder der Nachbar hat einen Pflegegrad |
| - | die Nachbarin oder der Nachbar und die helfende Person wohnen in Mecklenburg-Vorpommern, ganz in der Nähe, jedoch nicht im gleichen Haushalt? |
| - | Der oder die Helfende ist nicht mit der Nachbarin oder dem Nachbarn bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert? |
| - | Der oder die Helfende ist nicht als Pflegeperson nach § 19 Sozialgesetzbuch (SGB) XI bei der Nachbarin oder dem Nachbarn tätig? |
| - | Der oder die Helfende unterstützt maximal zwei pflegbedürftige Nachbarn mit insgesamt höchstens 25 Stunden je Kalendermonat und erhält höchstens 8 Euro je Stunde? |
Ansprechpartnerin im Pflegestützpunkt Bad Doberan ist Maria Rothenberger und Ansprechpartner im Pflegestützpunkt Güstrow ist Andreas Nath.
Kontakt:
Pflegestützpunkt Bad Doberan
Maria Rothenberger
Tel. 03843 755 50425
Pflegestützpunkt Güstrow
Andreas Nath
Tel. 03843 755 50420