Erwerb des Gesundheitszeugnisses
Belehrung jetzt online
In zahlreichen Branchen sind Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz gemäß § 43 notwendig, um mit Lebensmitteln arbeiten zu dürfen.
Wer braucht eine Belehrung
Personen die Lebensmittel herstellen, diese behandeln oder in den Verkehr bringen, benötigen eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes nach dem Infektionsschutzgesetz für Tätigkeiten mit Lebensmitteln. Also Menschen die mit Lebensmitteln Kontakt haben, ob beim Servieren, Eisverkaufen oder beim Bratwurstverkauf auf dem Dorffest.
Belehrung jetzt online
Die Belehrung, die zum Erwerb des Gesundheitszeugnisses absolviert werden muss, ist jetzt digital möglich. Seit dem 1. Mai bietet der Landkreis auch eine Online-Belehrung an. „Das hat den Vorteil, dass wir den Dienst rund um die Uhr, von überall und in verschiedenen Sprachen anbieten können“, erklärt Amtsärztin Dr. Kristin von der Oelsnitz. „Eine Terminbuchung ist nicht mehr notwendig. Weite Anfahrtswege werden dadurch vermieden. Auch die Bezahlung ist ganz einfach online möglich“, ergänzt die Amtsärztin.
Nach der durchgeführten Belehrung, die rund 20 Minuten dauert, wird eine Bescheinigung (Gesundheitszeugnis) zum Download zur Verfügung gestellt. Diese kann gespeichert, dem Arbeitgeber übermittelt oder auch ausgedruckt werden. Die gelben Hefte wird es in Mecklenburg-Vorpommern nicht mehr geben. Die Arbeitgeber können sich dazu auf der Internetseite des Landkreises Rostock informieren.
Anmeldung zur Online-Belehrung
Unter folgendem Link kann ein Termin zur Online-Belehrung ausgewählt und die Belehrung durchgeführt werden.
Weitere Informationen unter:
www.landkreis-rostock.de/gesundheitszeugnis