Prof. Dr. Wolfgang Methling, Mitglied des Kreistages, Alterspräsident, Fraktion DIE LINKE
Wir sind, wie bei demokratischen Wahlen üblich, als Kandidatinnen und Kandidaten von Parteien, parteiunabhängigen Listen und als Einzelbewerber in
den Kreistag gewählt worden. Gleichwohl verpflichtet uns die Kommunalverfassung in
§ 105, Abs. 2 dazu, unser Mandat im Rahmen der Gesetze nach freier, nur dem Gemeinwohl verpflichteter Überzeugung, auszuüben. Wir sind an Aufträge und Verpflichtungen, durch die die Freiheit unserer Entschließungen beschränkt wird, nicht gebunden.
Die Kommunalverfassung überträgt dem Kreistag in § 104 die Zuständigkeit für alle wichtigen Angelegenheiten des Kreises und die Überwachung der Durchführung unserer Entscheidungen. Neben der Erfüllung der gesetzlich zugewiesenen Aufgaben haben wir die Verantwortung für Entscheidungen mit grundsätzlicher Bedeutung für den Landkreis, für die soziale, wirtschaftliche, ökologische und kulturelle Entwicklung des Landkreises. Die Kommunalverfassung überträgt uns, dem Kreistag, eine Reihe von Aufgaben, die nicht auf den Hauptausschuss oder den Landrat übertragen werden können.
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Der Kreistag ist Teil der Verwaltung. Er ist einerseits die Interessenvertretung der Bürgerinnen und Bürger, andererseits das oberste Willens- und Beschlussorgan des Landkreises. Der Kreistag ist die oberste Dienstbehörde des Landrates und der Beigeordneten. Er übt seine Befugnisse grundsätzlich im Einvernehmen mit dem Landrat aus. Das Einvernehmen kann durch Beschluss des Kreistages ersetzt werden. Der Kreistag ist Dienstvorgesetzter des Landrates, hat jedoch keine Disziplinarbefugnis ihm oder der Verwaltung gegenüber.
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Wir haben sicher teilweise grundsätzlich oder im Detail unterschiedliche gesellschaftspolitische Vorstellungen und Ziele. Das wird sich mit großer Wahrscheinlichkeit auch in den Inhalten der Anträge und dem Agieren der Fraktionen und Einzelmitglieder im Kreistag niederschlagen.
Eine Tageszeitung schrieb: „Im neuen Kreistag wird ein anderer Wind wehen… Entscheidend dürfte sein, ob es nach rund anderthalb Jahren wieder um die Sache geht oder ob das Wahlkampf-Theater eine neue Spielzeit erfährt.“
Ich appelliere aus meiner mehr als zehnjährigen Erfahrung in diesem Kreistag an alle, keine neue Spielzeit dieses Theaters zu eröffnen, sondern bei den Inhalten Ihrer Anträge und Diskussionen die Aufgaben und Zuständigkeiten des Landkreises, des Kreistages und der Verwaltung zu berücksichtigen.
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Nun sind wir gemeinsam in der Verantwortung für unseren schönen Landkreis, von der Küstenregion bis in die Mecklenburgische Schweiz und Krakow am See, für eine gedeihliche soziale, wirtschaftliche, ökologische und kulturelle Entwicklung zu wirken. Seien wir uns dieser Verantwortung bewusst, handeln wir so. Dafür wünsche ich uns allen Erfolg und Zufriedenheit in der gemeinsamen ehrenamtlichen Arbeit.
Die vollständige Rede finden Sie auf der Internetseite des Landkreises
www.landkreis-rostock.de unter der Rubrik „Aktuelles“.