Gleichstellung vor Ort
(K)eine Frage der Haltung
Im Landkreis Rostock sind in den Ämtern, Gemeinden und Städten, die weniger als 10.000 Einwohnende haben, ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte von ihrer jeweiligen politischen Vertretung bestellt worden. Die Grundlage ihrer Tätigkeit sind im Grundgesetz, der Verfassung MV, der Kommunalverfassung und in den jeweiligen Hauptsatzungen vor Ort fest verankert. Gleichstellung heißt, gleiche Chancen bei gleicher Qualifikation und gleicher Leistung, gleiches Geld für gleiche Arbeit, Schutz vor Benachteiligung, insbesondere von Frauen, Vereinbarkeit von Beruf und Familie und vieles andere mehr. Aufgrund der im Ehrenamt begrenzten zeitlichen, personellen und finanziellen Ressourcen sind die Arbeitsschwerpunkte in der Regel auf die eigene Verwaltung und die Arbeit in politischen Gremien und Netzwerken beschränkt. In den Verwaltungen sind es zum Beispiel die Beteiligung an allen personellen und organisatorischen Planungen und Maßnahmen oder die Mitwirkung mit Stimmrecht an Einstellungsgesprächen sowie die Zusammenarbeit mit dem Personalrat.
Außerhalb der Verwaltung geben die Gleichstellungsbeauftragten unter anderem Hilfestellung bei der Durchsetzung gleichstellungrelevanter Rechte und Vermittlung von Beratungen bei familiären, beruflichen und finanziellen Problemen sowie Initiierung und Mitwirkung bei lokalen und regionalen Aktionen und Initiativen. In politischen Gremien und Netzwerken geht es um die Einbringung frauenspezifischer Belange in die Arbeit der politischen Gremien und Ausschüsse, Förderungen von Frauen in der Politik. Auf Landkreisebene kommen die ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten auf Einladung der Gleichstellungsbeauftragten des Landkreises Rostock regelmäßig zu Fachberatungen zusammen, um sich zu professionalisieren und auszutauschen.