Stephan Urgast, Amtsleiter des Amtes für Jugend und Familie und Nina Bergles, Amtsleiterin des Amtes für Kinder- und Jugendhilfe
Frantisek Mellentin
Ria Müller
„So ziemlich alle Eltern in Mecklenburg-Vorpommern haben mindestens einmal im Leben mit dem Jugendamt zu tun“, sagt Stephan Urgast, Leiter des Amtes für Jugend und Familie im Landkreis Rostock. Was nach einer steilen These klingt, wird völlig nachvollziehbar, wenn der Amtsleiter erklärt, was er damit meint: „Jedes Kind in Mecklenburg-Vorpommern hat ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zur Einschulung Anspruch auf einen Kita-Platz. Das Jugendamt stellt zum einen sicher, dass ausreichend Kita-Plätze zur Verfügung stehen. Zum anderen ist für die Betreuung in einer Kindertageseinrichtung oder bei einer Kindertagespflegeperson eine Berechtigung erforderlich. Und die wird durch die Eltern beim Jugendamt beantragt.“ Für Stephan Urgast ist das eine der naheliegendsten Formen der Kinder- und Familienhilfe. „Schließlich wollen wir die Vereinbarkeit von Beruf und Familie unterstützen und die Entwicklung der Kinder bestmöglich fördern.“
Im Landkreis Rostock ist das Jugendamt in zwei Bereiche geteilt, die jeweils eine eigene Amtsleitung haben, aber dennoch eng zusammenarbeiten. Stephan Urgast leitet das Amt für Jugend und Familie. In seinen Zuständigkeitsbereich fallen neben der Kita-Förderung unter anderem auch die Jugendhilfeplanung, die Förderung des Kinder- und Jugendsports in Vereinen oder die Beurkundung beispielsweise von Vaterschaften. Einen besonderen Schwerpunkt stellt das Thema Unterhalt dar. So zahlt das Amt Alleinerziehenden einen Unterhaltsvorschuss, um die finanzielle Lebensgrundlage von Kindern zu sichern, wenn der andere Elternteil nicht, nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt zahlt. Darüber hinaus unterstützt das Amt Alleinerziehende dabei, Unterhaltsansprüche geltend zu machen und durchzusetzen.
Das Amt für Kinder- und Jugendhilfe wird geleitet von Nina Bergles. In ihrem Amtsbereich sind die Themen Kinderschutz, Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfe für junge Menschen mit seelischer Behinderung, Jugendhilfe im Strafverfahren, Trennungs- und Scheidungsberatung, der Pflegekinderdienst und die Frühen Hilfen angesiedelt.
Die meisten Mitarbeitenden des Amtes für Kinder- und Jugendhilfe arbeiten im Sozialpädagogischen Dienst. „Für diese Kolleginnen und Kollegen ist es tagtägliche Realität im Kinderschutz, dass sie rausfahren und Dinge sehen und hören, die sich andere Menschen lieber nicht vorstellen wollen und die schwer zu ertragen sind“, berichtet Nina Bergles. Im besten Fall können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Hilfe organisieren, den Familien unter die Arme greifen und dazu beitragen, dass die Eltern ihrer Verantwortung wieder gerecht werden. Manchmal reicht das aber nicht. „Dann bedeutet Jugendhilfe, ein Kind oder einen Jugendlichen aus einer schlechten Situation herauszuholen und es außerhalb der Ursprungsfamilie im Kinder- und Jugendnotdienst und später in Wohngruppen unterzubringen“, sagt Nina Bergles. Mit etwas Glück kann gerade für Jüngere eine Pflegefamilie gefunden werden. „Kinder und Jugendliche aus ihrer Familie zu nehmen, ist dabei immer der letzte Schritt, wenn keine andere Hilfe mehr greift“, betont Nina Bergles. Das eigentliche Anliegen ist es, die Verhältnisse in den Familien so weit zu verbessern, dass die Kinder nicht aus ihrem vertrauten Umfeld gerissen werden müssen. Eine ambulante Hilfe kann da viel bewirken.
Der größte Erfolg für die Jugendhilfe ist es natürlich, wenn bestimmte Bedarfe gar nicht erst entstehen. Darum machen präventive Maßnahmen einen großen Anteil der Arbeit der Jugendämter aus. Dazu gehören die Jugend- und Schulsozialarbeit, Kinder- und Jugendbeteiligung sowie Familienbildungsangebote. „Am besten für die Kinder, Jugendlichen und Familien ist es doch, wenn sie gar nicht erst in die Situation geraten, Hilfe vom sozialpädagogischen Dienst zu benötigen“, sagt Nina Bergles.
Dabei ist es beiden Amtsleitungen wichtig zu betonen, dass es nichts Schlimmes ist, sich Hilfe beim Jugendamt zu holen. Ganz im Gegenteil. Wer sich Hilfe holt, hat bereits erkannt, dass er ein Problem hat. Und das ist auf jeden Fall ein Schritt in die richtige Richtung.
Die Aufgaben für das Jugendamt wachsen stetig. Nicht nur, dass bundesweit immer mehr Fälle von Kindeswohlgefährdung zu verzeichnen sind. „Die Problemlagen in den Familien werden auch komplexer“, sagt Stephan Urgast. Umso wichtiger ist der Einsatz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich für die Rechte und das Wohlergehen der Kinder stark machen. Nina Bergles ergänzt: „Als Jugendamt sind wir in einem höchst sensiblen und konfliktträchtigen Bereich unterwegs. Dabei gerät man auf der einen Seite schnell zwischen die Fronten. Auf der anderen Seite können wir aber auch viel bewirken.“
Gesetzlich geregelt ist, dass die Aufgaben des Jugendamtes durch den Jugendhilfeausschuss und die Verwaltung des Jugendamtes wahrgenommen werden (vgl. § 70 SGB VIII). Im Landkreis Rostock besteht die Verwaltung des Jugendamtes aus dem Amt für Jugend und Familie und dem Amt für Kinder- und Jugendhilfe. Durch das Einbeziehen des Jugendhilfeausschusses wird sichergestellt, dass die Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe insgesamt auf breiten Schultern verteilt werden und dass die Expertise der freien Träger in die Arbeit der Jugendämter mit einfließt.
Du möchtest Dich in deinem Beruf für soziale Gerechtigkeit und Chancengleichheit einsetzen, indem du Menschen hilfst, sie unterstützt und zum Teil auch längerfristig begleitest? Dann ist das duale Studium genau das Richtige für Dich!
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… ich für den Hilfe suchenden Menschen zu einem temporären Wegbegleiter werden kann. Mein professionelles Handeln, kreatives Denken und meine Fähigkeit, mich auf andere einzulassen, helfen mir dabei. So kann ich diesem Menschen helfen, sein Leben und das seiner Familie ein wenig besser zu gestalten, einen Familienverband zu erhalten und zu stärken. Dazu gehört, dass ich das Problem erkenne, anerkenne, Empathie habe und bereit bin zur Selbstreflexion meines Handelns und meiner Haltung. In meiner Rolle als Sozialarbeiterin ist es mir möglich, Einfluss auf das Handeln von Hilfesystemen, Netzwerken und Trägern zu nehmen. So ermöglichen sie individuelle und bedarfsgerechte Hilfesettings und passen sich gesellschaftlichen Entwicklungen und veränderten Familiensituationen an.“
Petra Schewe, Fachberaterin im Sozialpädagogischen Dienst Süd
„… es mit unserer Unterstützung gelingt, die Bedürfnisse von Kindern, Jugendlichen und Familien im Landkreis sichtbar zu machen. Wir helfen dabei, dass junge Menschen in Schule, Freizeit, in Ausbildung und Beruf kompetente Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter an ihrer Seite haben. Und wir tragen dazu bei, dass vielseitige Kinder-, Jugend- und Familienangebote stattfinden.“
Gabriele Hein & Bianca Lübke, Förderung Jugend- und Jugendsozialarbeit im Bereich der Amtsleitung
„…die Realisierung von Unterhalt und die Feststellung einer Vaterschaft sehr sensible Themen sind. Als Mitarbeiterin des Amtes für Jugend und Familie bleibe ich bei der Feststellung der Vaterschaft und der Berechnung des Unterhaltsbedarfes und deren Realisierung objektiv und neutral. Das hilft dabei, Streitigkeiten auf Elternebene zu vermeiden. Wir Beistände ermöglichen die Klärung der Vaterschaft und Ermittlung von Unterhaltsbedarfen und deren Realisierung von Kinderrechten, notfalls auch im gerichtlichen Verfahren. Meine Arbeit als Urkundsperson ist ebenso wichtig, da somit gerichtliche Verfahren zur Vaterschafts-, Sorgerechts- und Unterhaltsklärung vermieden werden können.“
Sandra Kampf, Beistandschaften/Beurkundungen
„…sie dazu beiträgt, positive Veränderungen im Arbeitsprozess zu schaffen und Probleme zu lösen. Und weil sie dazu beiträgt, Wissen und Informationen zu verbreiten, die Arbeitsprozesse weiterzuentwickeln und zu erleichtern und dadurch Kollegen entlastet, sodass diese mehr Zeit für ihre eigentlichen Aufgaben. Das kommt letztendlich den Bürgerinnen und Bürgern zugutekommt.“
Frantisek Mellentin, EDV/Controlling im Amt für Jugend und Familie
„…ich damit bewirken kann, dass es jungen Menschen möglich ist, körperlich und geistig gesund aufzuwachsen. Am besten gelingt dies in einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den Eltern.“
Doreen Bartz, Sozialarbeiterin im Sozialpädagogischen Dienst Süd
„…das Jugendamt wichtiger Akteur zur Umsetzung und Wahrung der Kinderrechte ist.“
Katrin Wedow, Jugendhilfeplanung/Haushalt
„…sie dazu beiträgt, Kindern und Jugendlichen die bestmöglichen Entwicklungschancen zu ermöglichen.“
Ria Müller, Jugendhilfeplanung/Haushalt
„…ich helfen kann, das Zusammenspiel der unterschiedlichen Akteure im Rahmen einer ehrenamtlich geführten Vormundschaft zu verbessern. Gerade wenn die leiblichen Eltern nicht (mehr) in der Lage sind, die elterliche Sorge auszuüben, ist es wichtig, dass im Sinne der Kinder alle an einem Strang ziehen, um dies zu kompensieren und die für die Kinder bestmögliche Lösung umzusetzen.“
Kristina Krüger, Beistandschaften/Amtsvormundschaften/Beurkundungen
Der Landkreis Rostock fördert auch 2024 den Kinder- und Jugendsport im Landkreis Rostock. Sportvereine können Zuwendungen für die laufende kontinuierliche Kinder- und Jugendarbeit im Sportverein noch bis zum 15. Dezember beantragen. Antragsberechtigt sind Sportvereine, die Mitglied im Kreissportbund Landkreis Rostock e.V. sind und aktive Sportangebote im Kinder- und Jugendsport nachweisen können.
Das Antragsformular ist auf der Internetseite www.landkreis-rostock.de unter dem Suchbegriff und der Leistung „Jugendsportförderung“ zu finden (Antrag auf Bewilligung einer Zuwendung zur Förderung der laufenden kontinuierlichen Kinder und Jugendarbeit). Ansprechpartnerin im Amt für Jugend und Familie ist Michaela Gustävel.
Kontakt: Landkreis Rostock, Amt für Jugend und Familie, Michaela Gustävel, Telefon: 03843/75551120, E-Mail: MICHAELA.GUSTAEVEL@LKROS.de
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Kita-Förderung
Erteilung der Berechtigung zur Inanspruchnahme eines bedarfsgerechten Betreuungsplatzes
Kita/Tagespflege
Fachaufsicht, Fachberatung und Betriebserlaubnisbehörde für Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen
Unterhalt/Beistandschaften, Amtsvormundschaften, Beurkundungen
Beratung und Unterstützung bei der Feststellung der Vaterschaft und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen
Vaterschaftsanerkennung/Zustimmungserklärungen
Beurkundungen einer Unterhaltsverpflichtung/Abänderung einer bestehenden Unterhaltsverpflichtung
Sorgeerklärungen
Unterhaltsvorschuss
Bewilligung von Unterhaltsvorschuss
Sportförderung
Förderung des Kinder- und Jugendsportes
Jugendhilfeplanung
Gestaltung und Entwicklung der Handlungsfelder der Kinder- und Jugendhilfe