Ab dem 1. Januar 2026 gilt im Landkreis Rostock eine neue Abfallgebührensatzung. Darüber hat der Kreistag auf seiner Sitzung am 15. Oktober entschieden. Eine Anpassung der Gebühren wurde nötig, weil die Kosten für die Abfallentsorgung deutlich gestiegen sind.
In den vergangenen Jahren konnten die Gebühren im Landkreis Rostock auf einem niedrigen Niveau gehalten werden.
Das war möglich, weil es aus früheren Jahren finanzielle Rücklagen gab. Diese sind jetzt jedoch aufgebraucht. Gleichzeitig sind die Kosten für die Abfallentsorgung deutlich gestiegen. Um die anfallenden Kosten weiterhin decken zu können, müssen die Abfallgebühren ab dem 1. Januar 2026 angepasst werden.
Die Kostensteigerung betrifft alle Abfallfraktionen durch notwendige Preisanpassungen in laufenden Verträgen und Neuausschreibungen im aktuellen Kalkulationszeitraum.
Zum Vergleich: Der bundesweite Durchschnitt liegt bei etwa 75 bis 80 Euro für Restabfall und 40 bis 50 Euro für Bioabfall pro Person.
Im Landkreis Rostock beträgt die neue Gebühr für die Leerungen der Rest- und Bioabfalltonne für einen Haushalt mit vier Personen 196,74 Euro pro Jahr.
Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Landkreises Rostock sorgt täglich dafür, dass die Abfallentsorgung im gesamten Kreisgebiet zuverlässig funktioniert. Finanziert wird diese wichtige Aufgabe über die Abfallgebühren, die von den Einwohnerinnen und Einwohnern entrichtet werden.
Mit der Anpassung der Abfallgebühren wird sichergestellt, dass die Abfallentsorgung im Landkreis Rostock weiterhin zuverlässig erfolgen kann.