Die Stadtvertretung hat in Ihrer Sitzung vom 19.03.2019 den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Ortsteil Marihn gefasst. In der Sitzung vom 05.11.2019 wurde seitens der Stadtvertretung bereits ein Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst.
Am 17.05.2022 fand ein gemeinsamer Vororttermin mit Mitarbeitern des Landkreises MSE statt, bei dem der räumliche Geltungsbereich besprochen und erhebliche Änderungen vorgenommen wurden.
Dies macht die erneute Beschlussfassung vom 21.06.2022 seitens der Stadvertretung notwendig.
Die Stadtvertretung der Stadt Penzlin hat ebenfalls in Ihrer Sitzung am 21.06.2022 den Entwurf der 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Ortsteil Marihn zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Die Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB wird gleichzeitig durchgeführt.
Die Stadt Penzlin klärt für den Ortsteil Marihn den im Zusammenhang bebauten Ortsbereich. Einzelne Außenbereichsgrundstücke werden in den Zusammenhang einbezogen, gern. §34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB. Einbezogen werden die Flurstücke 107, 108, 185 und teilweise 68, 110 und 112/2. Diese Flurstücke bieten Voraussetzungen für eine mögliche Bebauung. Die Flurstücke können den Ortszusammenhang abrunden und die Art der vorhandenen Bebauung fortsetzen. Die Erschließung ist gesichert.
Der räumliche Geltungsbereich für die 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den im Ortsteil Marihn der Stadt Penzlin umfasst eine Fläche von ca. 25,3 ha und bildet sich aus dem Bebauungszusammenhang heraus. Er umfasst in der Germarkung Marihn, Flur 4, folgende Flurstücke in Gänze:
1-8, 9/1, 9/2, 10-18, 19/1-19/4, 20/1-20/4, 21-31, 32-35, 36/1-36/2, 37-64, 67, 68, 79, 80, 82, 83, 92, 93-97, 98-104, 105/1, 105/2, 110, 111, 112/1, 112/2, 113-115, 179, 180-183, 190, 192-194,
sowie folgende Flurstücke teilweise:
46, 65, 66, 69-75, 85-91, 97, 109/2, 117, 141, 152, 185
Der erneute Entwurf der 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Ortsteil Marihn (Stand Mai.2022), besteht aus der Planzeichnung und der Begründung, kann in der Zeit
vom 26.01.2023 bis einschließlich 28.02.2023
im Sekretariat des Amtes Penzliner Land, Warener Chaussee 55a, 17217 Penzlin, Obergeschoss, Zimmer 24, zu folgenden Dienststunden eingesehen werden:
| Montag: | 09:00 - 12:00 Uhr |
| Dienstag: | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 |
| Mittwoch: | 09:00 - 12:00 Uhr |
| Donnerstag: | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 |
| Freitag: | 09:00 - 12:00 Uhr |
Zusätzlich können die Planunterlagen des Entwurfs auf der Homepage des Amtes Penzliner Land unter
https://www.amt-penzliner-land.de/Verwaltung/Amtliche-Bekanntmachungen/
eingesehen werden.
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zum erneuten Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Ortsteil Marihn schriftlich während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerechte abgegebene Stellungsnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden werden von der Auslegung unterrichtet.
Die Verbreitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO in Verbindung mit § 3 BauGB und dem DSG M-V. Sofern Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Penzlin, den 04.01.2023
Übersichtskarte mit Darstellung des Geltungsbereiches