Müritz-Wasser-/Abwasserzweckverband
Ernst-Alban-Straße 2
17192 Waren (Müritz) • Tel.: 03991 185-160
| 1. | Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 des Müritz-Wasser-/Abwasserzweckverbandes wurde von der BRB Revision und Beratung oHG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesell- schaft geprüft und am 2. Juni 2022 mit dem folgenden Bestätigungsvermerk versehen: |
Wir haben den Jahresabschluss des Müritz-Wasser-/Abwasserzweckverband, Waren (Müritz), bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021, Finanzrechnung und Bereichsrechnungen sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht des Müritz-Wasser-/Abwasserzweckverband für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften der Eigenbetriebs- verordnung des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der landesrechtlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Zweckverbandes zum 31. Dezember 2021 sowie seiner Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 und
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein unter Beachtung des landesrechtlichen Vorschriften zu- treffendes Bild von der Lage des Zweckverbandes. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundes- landes Mecklenburg-Vorpommern und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Der Verbandsvorsteher ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern in allen wesentlichen Belangen ent- spricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buch- führung sowie der landesrechtlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Zweckverbandes vermittelt. Ferner ist der Verbandsvorsteher verant- wortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen beabsichtigten oder unbeabsichtigten falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Verbandsvorsteher dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Zweckverbandes zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwor- tung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzu- geben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fort- führung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem ist der Verbandsvorsteher verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein unter Beachtung der landesrechtlichen Vorschriften zutreffendes Bild von der Lage des Zweckverbandes vermittelt so- wie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den Vorschriften der Eigenbe- triebsverordnung des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern entspricht und die Chancen und Risiken der zu- künftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Verbandsvorsteher verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Überein- stimmung mit den anzuwendenden Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Mecklenburg- Vorpommern zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht er- bringen zu können.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen beabsichtigten oder unbeabsichtigten falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insge- samt unter Beachtung der landesrechtlichen Vorschriften ein zutreffendes Bild von der Lage des Zweckverbandes vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnen Erkenntnissen in Einklang steht, den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Mecklenburg- Vorpommern entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie ei- nen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht be- inhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich ange- sehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beein- flussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeit- planung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kon- trollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir haben uns mit den wirtschaftlichen Verhältnissen des Zweckverbands i.S.v. § 53 Abs. 1 Nr. 2 HGrG im Wirt- schaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 befasst. Gemäß § 14 Abs. 2 KPG M-V haben wir in dem Bestätigungsvermerk auf unsere Tätigkeit einzugehen.
Auf Basis unserer durchgeführten Tätigkeiten sind wir zu der Auffassung gelangt, dass uns keine Sachverhalte bekannt geworden sind, die zu wesentlichen Beanstandungen der wirtschaftlichen Verhältnisse des Zweckver- bands Anlass geben.
Der Verbandsvorsteher ist verantwortlich für die wirtschaftlichen Verhältnisse des Zweckverbands sowie für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er dafür als notwendig erachtet hat.
Unsere Tätigkeit haben wir entsprechend dem IDW Prüfungsstandard: Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG (IDW PS 720), Fragenkreise 11 bis 16, durchgeführt.
Unsere Verantwortung nach diesen Grundsätzen ist es, anhand der Beantwortung der Fragen der Fragenkreise 11 bis 16 zu würdigen, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse zu wesentlichen Beanstandungen Anlass geben. Dabei ist es nicht Aufgabe des Abschlussprüfers, die sachliche Zweckmäßigkeit der Entscheidungen des Verbandsvor- stehers und die Geschäftspolitik zu beurteilen."
Schwerin, 2. Juni 2022
BRB Revision und Beratung oHG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Steuerberatungsgesellschaft
| M. Klattenberg | G. Matlok |
| Wirtschaftsprüfer | Wirtschaftsprüfer |
| 2. | Der Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern hat mit Schreiben vom 30. September 2022 den Prüfungsbericht ohne weitere Anmerkungen an die Gesellschaft weitergeleitet. |
| 3. | Die Verbandsversammlung des Müritz-Wasser-/Abwasserzweckverbandes hat am 24. November 2022 folgende Beschlüsse gefasst: |
| Der von der BRB Revision und Beratung oHG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesell- schaft, Niederlassung Schwerin geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk verse- hene Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021, der mit einer Bilanzsumme von 64.630.569,81 64.507.288,33 überschuss von 661.185,34 949.393,55 hiermit festgestellt. Der Jahresüberschuss in Höhe von 661.185,34 | |
| 4. | Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 und der Lagebericht werden in der Zeit vom 23. Januar 2023 bis zum 01. Februar 2023 in den Räumen der Stadtwerke Waren GmbH, Ernst-Alban- Straße 2, 17192 Waren (Müritz), Zimmer 2.02 öffentlich ausgelegt und sind während der Geschäfts- zeiten von jedermann einsehbar. |