Am 09.06.2024 findet die Europawahl zeitgleich mit den landesweiten Kommunalwahlen statt.
Neben dem Europaparlament werden die Gemeinde- und Kreisvertretungen sowie die ehrenamtlichen Bürgermeister gewählt.
Mögliche Stichwahlen bei der Wahl der ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister finden grundsätzlich am zweiten Sontag nach der Hauptwahl statt. Abweichend davon können die Gemeindevertretungen eine Verschiebung um bis zu zwei Wochen gemäß § 3 Abs. 4 LKWG M-V beschließen. Dieser Beschluss wird dann unverzüglich öffentlich bekannt gemacht.