Gemäß § 11 Abs. 1 Verordnung zum Wahlrecht und zu den Kosten der Landtagswahlen in Mecklenburg-Vorpommern (Landes- und Kommunalwahlordnung - LKWO M-V) vom 02.03.2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 94), zuletzt geändert durch Verordnung vom 22. Juli 2021 (GVOBl. M-V S. 1195), werden alle im Wahlbereich Amt Penzliner Land vertretenen Parteien und Wählergruppen aufgerufen, Wahlberechtigte des Wahlgebietes als Beisitzer und als stellvertretende Beisitzer des Wahlausschusses unter Beachtung des § 12 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz M-V bis zum 15.02.2024 vorzuschlagen.
Die Vorschläge sind einzureichen unter der Anschrift
Amt Penzliner Land
Gemeindewahlbehörde
Warener Chaussee 55a
17217 Penzlin.