Staatliches Amt für
Landwirtschaft und Umwelt
Mecklenburgische Seenplatte
-Flurneuordnungsbehörde-
StALU Mecklenburgische Seenplatte
Neustrelitzer Straße 120, 17033 Neubrandenburg
Im Rahmen des o.g. Bodenordnungsverfahrens (BOV) wurde die Wertermittlung gem. §§ 27 ff. Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) erstmalig in 2013 durchgeführt.
Die Ergebnisse der Wertermittlung sind gem. § 44 Abs. 1 FlurbG Grundlage für die Bemessung der Landabfindung der Teilnehmer im Verfahrensgebiet.
Teilnehmer sind gem. § 10 Nr. 1 FlurbG die Eigentümer von Grundstücken im Verfahrensgebiet sowie Inhaber grundstücksgleicher Rechte.
Seit 2013 haben sich sowohl die Wertverhältnisse auf dem Grundstücksmarkt als auch diverse geometrische Grundlagen geändert. Entsprechend wurde die Wertermittlung aktualisiert.
Wegen der vielfältigen Änderungen werden die gesamten Wertermittlungsunterlagen (Wertermittlungsrahmen und Wertermittlungskarten) neu bekanntgemacht.
Gem. § 32 FlurbG sind die Ergebnisse der Wertermittlung zur Einsichtnahme für die Beteiligten auszulegen und ihnen in einem Anhörungstermin zu erläutern.
In Anwendung von § 3 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) können abweichend von § 32 FlurbG die Ergebnisse der Wertermittlung bis zum 31.12.2024 (verlängert bis 31.01.2025) im Internet eingesehen bzw. heruntergeladen werden.
Link bzw. Internetadresse:
https://baftrans.dvz-mv.de/stalums/index.php
Nutzer: we-varchentin
Kennwort: Varchentin33!
Gem. § 5 PlanSiG wird auf die Durchführung eines Anhörungstermins zur Wertermittlung verzichtet.
Alternativ wird eine „Online-Konsultation“ (§ 5 Abs. 4 PlanSiG) durchgeführt.
Das bedeutet, dass die üblicher Weise im Anhörungstermin ggf. vorzubringenden Einwendungen gegen die Wertermittlung unter dem Betreff „WE im BOV Varchentin“ schriftlich (an obige Postanschrift) oder per E-Mail
an: stalums-anhoerung-a3@stalums.mv-regierung.de
bis zum 15.01.2025 (verlängert bis 15.02.2025) zu übersenden sind.
Soweit weitere Erörterungen zur Wertermittlung notwendig sind, können diese ebenfalls per E-Mail oder per Telefon (0385/58869-312 bzw. …-310) durchgeführt werden.
In begründeten Ausnahmefällen (insbesondere bei fehlenden technischen Möglichkeiten) können Teilnehmer auch individuelle Termine zur Einsichtnahme in die Wertermittlung sowie zur Erörterung und Anhörung vereinbaren.
Die Möglichkeit, Einwendungen gegen die Wertermittlung vorzubringen, endet mit der Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung, die nach den jeweiligen gemeindlichen Bestimmungen öffentlich bekannt gemacht wird.
Neubrandenburg, den 11.11.2024