Auf dem Friedhof in Möllenhagen und Ankershagen stehen pflegeleichte Rasenwahlgrabstätten zur Verfügung. Diese Grabform bietet eine würdevolle und gleichzeitig unkomplizierte letzte Ruhestätte. Besonders für Angehörige, die keine regelmäßige Grabpflege übernehmen können, ist sie eine gute Alternative.
Die Kosten für eine Rasenwahlgrabstätte richten sich nach der jeweils gültigen Friedhofsgebührenordnung. Im Preis enthalten sind die Grabnutzungsrechte, die Pflege während der gesamten Ruhezeit sowie die allgemeinen Friedhofsunterhaltungsgebühren. Der Friedhofsträger verpflichtet sich, die Grabfläche dauerhaft in einem ordentlichen Zustand zu halten.
Je Grabbreite darf ein Sarg oder eine Urne beigesetzt werden. Die erste Herrichtung der Grabstätte – also das Einebnen und die Raseneinsaat – übernimmt der Nutzungsberechtigte bis spätestens neun Monate nach der Beisetzung. Eine weitere Bepflanzung ist danach nicht gestattet.
Für jede Rasenwahlgrabstätte ist ein liegender Grabstein verpflichtend. Dieser darf maximal 50 x 50 cm groß sein und muss den Namen des Verstorbenen sowie Geburts- und Sterbejahr in gut lesbarer Schrift enthalten. Optional kann eine kleine Lochplatte (18 x 18 cm) für eine Steckvase daneben angebracht werden. Vor dem Setzen ist ein schriftlicher Antrag mit Skizze und Maßangaben über einen Steinmetz bei der Friedhofsverwaltung einzureichen. Die Kosten für den Grabstein trägt der Nutzungsberechtigte.
Weitere Informationen sowie die vollständige Gebührenordnung sind bei der Friedhofsverwaltung in Güstrow und im Pfarrhaus Möllenhagen erhältlich.