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Havel-Quelle
Ausgabe 11/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfes zur 2. Verordnung über die Änderung des Beschlusses Nr. X-5-10/62 über die Erklärung eines Landschaftsteils zum Landschaftsschutzgebiet

vom Juni 1962 gem. den §§ 6, 14, 15 und 22 des Gesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes (Naturschutzausführungsgesetz - NatSchAG M-V) vom 23. Februar 2010 (GVOBI. M-V 2010, S. 66), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 2023 (GVOBI. M-V S. 546)

Im Rahmen des Rechtsetzungsverfahrens zur 2. Verordnung über die Änderung des Beschlusses Nr. X-5-10/62 über die Erklärung zum LSG „Havelquellseen Kratzeburg" wird in der Zeit vom

19. November bis 19. Dezember 2025

der o. g. Verordnungsentwurf während der nachfolgend genannten Dienststunden im Amt Penzliner Land, Warener Chaussee 55a, in 17217 Penzlin

Montag:

9:00 - 12:00 Uhr

Dienstag:

9:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag:

9:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr

in Zimmer OG 24, Öffentlich ausgelegt.

Während dieser Auslegungsfrist und bis Ende der Nachfrist von 2 Wochen bis

08. Januar 2026

können gemäß § 15 Abs. 2 in Verbindung mit § 6 NatSchAG M-V Bedenken und Anregungen zum Entwurf der 2. Anderung der Verordnung im Amt Penzliner Land oder der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Mecklenhurgische Seennlatte, Zum Amtsbrink 2 in 17192 Waren, Zimmer 4.68 vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.

Penzlin, 27.10.2025