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Havel-Quelle
Ausgabe 12/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Gemeinde Ankershagen

über den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 2 „PV-Anlage Bornhof" der Gemeinde Ankershagen

Die Gemeindevertretung Ankershagen hat in ihrer Sitzung vom 10.10.2024 den Aufstellungsbeschluss für die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 2 „PV-Anlage Bornhof" gefasst und das damit verbundene Bauleitplanverfahren eingeleitet. Der Beschluss BV 26/2024 vom 10.10.2024 wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 97 ha (vgl. Anlage mit Kartendarstellung) und umfasst Flächen folgender Flurstücke der Gemarkung Friedrichsfelde, Flur 1: 63/22, 64/1 und 65/1 sowie des Flurstücks 216 der Flur 6 in der Gemarkung Ankershagen.

Das Ziel des Vorhabens ist die Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes „Energiegewinnung auf der Basis solarer Strahlungsenergie", um die Realisierung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen sowie Anlagen zur Speicherung der elektrischen Energie zu ermöglichen und die Erzeugung von umweltfreundlichem Strom zu sichern.

Die betreffende Fläche befindet sich baurechtlich im Außenbereich, sodass zur Schaffung von Baurecht die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich ist.

Es ist vorgesehen, den Bebauungsplan in einem zweistufigen Beteiligungsverfahren aufzustellen. Die Öffentlichkeit wird frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informiert. Nach Erstellung des Vorentwurfs und des Entwurfes des Bebauungsplanes erfolgt jeweils die einmonatige Veröffentlichung im Internet und Auslegung, bei der sich die Öffentlichkeit zur Planung äußern kann.

Die Gemeinde überträgt zur Beschleunigung des Verfahrens die Vorbereitung und Durchführung von notwendigen Verfahrensschritten nach den §§ 2a bis 4a Baugesetzbuch (BauGB) an „Baukonzept Neubrandenburg GmbH, Gerstenstraße 9, 17034 Neubrandenburg".

Penzlin, den 24.10.2024