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Havel-Quelle
Ausgabe 13/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen - Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer A und B sowie die Gewerbesteuer in der Gemeinde Kuckssee

(Hebesatzsatzung der Gemeinde Kuckssee)

Auf der Grundlage der §§ 5 und 44 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV MV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBI. M-V 2011 S. 777), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 18. Dezember 2023 (GVOBI. MV S. 934, 939), der §§ 1 und 25 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 07. August 1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt durch Artikel 21 des Gesetzes vom 16. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2294) geändert und des § 1 des Gesetzes zur Übertragung der Zuständigkeit der Gemeinden für die Festsetzung und Erhebung der Grundsteuer und zur Ermittlung aufkommensneutraler Hebesätze (Grundsteuerzuständigkeitsgesetz) vom 18. Dezember 1995 (GVOBI. M-V S. 658), letzte Änderung Titel und § 2 neu gefasst, neuer § 3 eingefügt, alter § 3 wird § 4 durch Artikel 4 des Gesetzes vom 18. Dezember 2023 (GVOBI. M-V S. 924, 927), sowie des § 16 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4167), zuletzt geändert durch Artikel 19 des Gesetzes vom 27. März 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 108), und des Gesetzes zur Übertragung der Verwaltung der Gewerbesteuer auf die Gemeinden vom 5. August 1991 (GVOBI. M-V S. 338) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Kuckssee vom 11.06.2024 die folgende Hebesatzsatzung erlassen.

§ 1

Erhebungsgrundsatz

Die Gemeinde Kuckssee erhebt

1.

von dem in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz Grundsteuer nach den Vorschriften des Grundsteuergesetzes und

2.

eine Gewerbesteuer nach den Vorschriften des Gewerbesteuergesetzes.

§ 2

Steuerhebesätze

Die Hebesätze der nachstehenden Realsteuern werden wie folgt festgesetzt.

(1)

Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Grundsteuer A)

(2)

Grundsteuer für Grundstücke (Grundsteuer B)

(3)

Gewerbesteuer

§ 3

Inkrafttreten

Diese Hebesatzsatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2024 in Kraft.

Kuckssee, den 16.10.2024

gez. Michaela Hundertmark
Bürgermeisterin
Hinweis:

Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese gemäß § 5 Abs. 5 der KV M-V nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige,- Genehmigungs- und Bekanntmachungsvorschriften.