Zur nichtöffentlichen Versammlung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft Carlstein
| Datum: | Dienstag, 07.03.2023 |
| Uhrzeit: | 17:00 Uhr |
| Ort: | im „Bürogebäude“ auf dem Gut Flotow |
| Gut Flotow 1 | |
| 17217 Penzlin OT Groß Flotow |
werden alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundflächen, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf, recht herzlich eingeladen. Damit die Versammlung rechtzeitig beginnen kann, werden die Jagdgenossinnen und Jagdgenossen gebeten, sich ab 16:30 Uhr zum Nachweis ihrer Mitgliedschaft einzufinden. Das Eigentum ist durch aktuelle Grundbuchauszüge nachzuweisen.
| TOP 1 | Begrüßung und Eröffnung der Sitzung |
| TOP 2 | Feststellung der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit |
| TOP 3 | Beschluss zur Wählbarkeit eines Nichtjagdgenossen in den Jagdvorstand |
| TOP 4 | Wahl des Vorstandes (Funktionen der Jagdvorsteherin/des Jagdvorstehers, Stellvertretung, Schriftführung und Kassenverwaltung) |
| TOP 5 | Wahl von zwei Kassenprüfern |
| TOP 6 | Beschluss der Satzung |
| TOP 7 | Verpachtung |
| TOP 8 | Anträge |
| TOP 9 | Schlusswort der Jagdvorsteherin/des Jagdvorstehers |
In der Versammlung der Jagdgenossen kann sich jede Jagdgenossin/jeder Jagdgenosse (natürliche Person und Eigentümerin/Eigentümer bejagbarer Grundflächen) durch eine andere natürliche Person, die ebenfalls Jagdgenossin/Jagdgenosse ist, oder durch seine/n Ehegattin/Ehegatten, seine/n Lebenspartnerin/Lebenspartner oder einen Verwandten ersten Grades vertreten lassen. Die Vertretungsvollmacht ist zur Versammlung der Jagdgenossinnen/Jagdgenossen schriftlich zu erteilen.
Eine juristische Person als Jagdgenosse kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen.
Eine Mehrfachvertretung durch den Bevollmächtigten ist nicht zulässig. Die Vertretungsvollmacht muss schriftlich erteilt werden und darf nicht älter als zwei Jahre sein.
Penzlin, den 7. Februar 2023