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Havel-Quelle
Ausgabe 2/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Richtlinie zur Vergabe des Wirtschaftspreises der Stadt Penzlin

Präambel

Die Stadt Penzlin beabsichtigt ab dem Jahr 2020 den „Wirtschaftpreis der Stadt Penzlin" zu vergeben.

Bisher standen im Rahmen von Ehrungen durch die Stadt Leistungen des Ehrenamts bzw. Kulturschaffender im Fokus. Die Wirtschaft leistet einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung der Region, zur Wertschöpfung und schafft Arbeitsplätze, was künftig in besonderer Weise mit dem Wirtschaftspreis Ehrung erfahren soll.

1.

Der Wirtschaftspreis der Stadt Penzlin ist eine öffentliche Anerkennung von Einzelpersonen, Initiativen und Unternehmen aus dem Wirtschaftsraum der Stadt Penzlin, die sich bei der Entwicklung des Unternehmens und der Wirtschaftskraft der Region besonders verdient gemacht haben.

Gewürdigt werden insbesondere Leistungen in den Bereichen:

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Unternehmensgründung

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Personal- und Nachwuchsentwicklung

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Klima- und Umweltrelevanz, Nachhaltigkeit

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Innovation

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Flexibilität

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Marketing

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gesellschaftliches Engagement

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soziales Engagement und Familienfreundlichkeit

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Schaffung von Arbeitsplätzen

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Stärkung der Wirtschaftskraft der Region

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Unternehmenserfolg.

2.

Der Wirtschaftspreis soll in würdiger Form auf dem Jahresempfang verbunden mit einer gestalteten Urkunde überreicht werden.

3.

Vorschlagsberechtigt sind der Bürgermeister bzw. die Bürgermeisterin, die Ausschüsse und Fraktionen der Stadtvertretung, Vereine und Verbände sowie Unternehmen.

4.

Die Vergabeentscheidung trifft eine Jury in nichtöffentlicher Sitzung. Die Jury wird aus folgenden Mitgliedern gebildet:

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Bürgermeister/-in (Juryleitung)

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Präsident/-in der Stadtvertretung

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für Wirtschaftsförderung zuständige Amtsleitung

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Vorsitzende/-er des Ausschusses für Stadtentwicklung

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die letzten beiden Preisträger der Vorjahre.

Eine Auslobung erfolgt jährlich durch rechtzeitige Bekanntmachung auf der Internetseite der Stadt Penzlin und einem Hinweis im Bekanntmachungsblatt der Stadt Penzlin.

Vorschläge zur Preisverleihung sollen mit einer ausführlichen Begründung bis spätestens zum 30. September eines Jahres bei der Bürgermeisterin bzw. dem Bürgermeister der Stadt Penzlin, Warener Chaussee 55 A, 17217 Penzlin eingereicht werden.