Zur nichtöffentlichen Versammlung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft Passentin
| Datum: | Dienstag, den 19.03.2024 |
| Uhrzeit: | 18:00 Uhr |
| Ort: | „Dörphus" Mallin, Parkstraße 14, 17217 Penzlin OT Mallin |
werden alle Eigentümer von Grundflächen, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf, recht herzlich eingeladen.
Das Eigentum ist durch aktuelle Grundbuchauszüge nachzuweisen.
| TOP 1 | Begrüßung und Eröffnung der Sitzung |
| TOP 2 | Feststellung der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit |
| TOP 3 | Beschluss der Tagesordnung und des Protokolls der MV vom 25.04.2022 |
| TOP 4 | Vergabe des Jagdausübungsrechts auf den Flächen der Gemarkung Mallin |
| TOP 5 | Beschluss über die Art der Ermittlung des Reinertrages |
| TOP 6 | Bericht der Kassenprüfer |
| TOP 7 | Beschluss über die Verwendung angesammelter Erträge |
| TOP 8 | Anträge und Fragen der Mitglieder |
| TOP 9 | Schlusswort des Jagdvorstehers |
In der Versammlung der Jagdgenossen kann sich jeder Jagdgenosse (natürliche Person und Eigentümer bejagbarer Grundflächen) durch eine andere natürliche Person, die ebenfalls Jagdgenosse ist, oder durch seinen Ehegatten, seinen Lebenspartner oder einen Verwandten ersten Grades vertreten lassen. Die Vertretungsvollmacht ist zur Versammlung der Jagdgenossen schriftlich zu erteilen.
Eine juristische Person als Jagdgenosse kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Eine Mehrfachvertretung durch den Bevollmächtigten ist nicht zulässig. Die Vertretungsvollmacht muss schriftlich erteilt werden und darf nicht älter als zwei Jahre sein.
Mallin, den 19. Februar 2024