Datum: Mittwoch, 04.03.2026
Uhrzeit: 18:00 Uhr
Ort: „Dörphus“ Mallin, 17217 Penzlin OT Mallin
werden alle Mitglieder der Jagdgenossenschaft Passentin eingeladen. Das Eigentum ist durch aktuelle Grundbuchauszüge nachzuweisen.
| Top 1 | Begrüßung und Eröffnung |
| Top 2 | Feststellung der Beschlussfähigkeit |
| Top 3 | Beschluss der TO und des Protokolls vom 04.03.2025 |
| Top 4 | Bericht der Kassenprüfer |
| Top 5 | Entlastung des Vorstandes |
| Top 6 | Wahl des neuen Vorstandes |
| Top 7 | Beschluss über die Verwendung angesammelter Erträge |
| Top 8 | Anträge und Fragen der Mitglieder |
| Top 9 | Schlusswort |
In der Versammlung kann sich jede natürliche Person als Jagdgenosse durch eine andere natürliche Person vertreten lassen. Die Vertretungsvollmacht ist zur Versammlung schriftlich zu erteilen.
Eine juristische Person als Jagdgenosse kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Eine Mehrfachvertretung ist nicht zulässig. Die Vollmacht muss schriftlich erteilt werden und darf nicht älter als zwei Jahre sein.
Mallin, den 16. Februar 2026