Aufgrund der §§ 64 Abs. 4 i. V. m. 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat nach Beschluss der Stadtvertretung vom 02.12.2025 folgende Haushaltssatzung erlassen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird
| 1. | im Ergebnishaushalt | ||
| auf einen Gesamtbetrag der Erträge von | 245.600 EUR | |
| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 245.600 EUR | |
| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | 0 EUR | |
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| 2. | im Finanzhaushalt auf | ||
| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 245.600 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen von | 245.600 EUR |
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| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | 0 EUR |
| c) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 1.624.300 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | 1.314.600 EUR |
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| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | 309.700 EUR |
festgesetzt.
| Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf | 0 EUR. |
| Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf | 0 EUR |
| Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 0 EUR |
entfällt
| 1. | Zum Ergebnishaushalt Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 0 EUR |
| 2. | Zum Finanzaushalt Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 665.446 EUR |
| 3. | Zum Eigenkapital Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres Beträgt voraussichtlich | 141.835 EUR |
Stadt Penzlin, den 16.12.2025
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 47 Abs. 3 KV M-V erforderlichen Genehmigungen wurden am 15.12.2025 durch des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte als untere Rechtsaufsichtsbehörde erteilt.
Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme vom 16.02.2026 bis zum 16.03.2026 während der Sprechzeiten in der Amtsverwaltung, Warener Chaussee 55a, 17217 Penzlin in Zimmer 15 öffentlich aus. Jeder kann Einsicht nehmen.
Bekanntgemacht durch Veröffentlichung in der Havelquelle am: 16.02.2026