Vermessungsstelle (Stelle nach § 5 Absatz 2 GeoVermG M-V)
Dipl.-Ing. Andre Jeske
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Dorfanger 3
17192 Klink OT Sembzin
| Gemeinde: | Möllenhagen |
| Gemarkung: | Wendorf |
| Flur: | 1 |
| Flurstück(e): | 91/12 |
| Lagebezeichnung: | Wendorf, Fl 1, Flst 91/12 |
Für das oben angegebene Vermessungsobjekt wird ein Grenzfeststellungs- und/oder Abmarkungsverfahren nach dem Gesetz über das amtliche Geoinformations- und Vermessungswesen (Geoinformations- und Vermessungsgesetz - GeoVermG M-V) vom 16. Dezember 2010 (GVOBL. M-V S. 713) durchgeführt.
Gemäß § 31 Absatz 3 GeoVermG M-V wird den Beteiligten, denen die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung nicht im Grenztermin oder schriftlich bekanntgegeben wurde, die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung durch Offenlegung der Niederschrift über den Grenztermin bekanntgegeben.
Von der Offenlegung sind folgende Flurstücke betroffen:
Gemeinde: Möllenhagen, Gemarkung: Wendorf, Flur: 1, Flurstück: 91/12
Die Offenlegung erfolgt in den Geschäftsräumen der Vermessungsstelle (Stelle nach § 5 Absatz 2 GeoVermG M-V)
Dipl.-Ing. Andre Jeske, Dorfanger 3, 17192 Klink OT Sembzin
während der Geschäftszeiten:
Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr (nach telefonischer Anmeldung)
in der Zeit vom 03.04.2023 bis zum 03.05.2023.
Gegen die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegung schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch bei der oben genannten Vermessungsstelle erhoben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass:
bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs die Widerspruchsfrist nur dann gewahrt ist, wenn der Widerspruch innerhalb der Widerspruchsfrist bei der oben genannten Stelle nach § 5 Absatz 2 GeoVermG M-V eingegangen ist.
die Entscheidung über den Widerspruch kostenpflichtig ist, wenn sich die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung als richtig bestätigt.