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Havel-Quelle
Ausgabe 3/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Gemeindewahlausschusses zu den Kommunalwahlen am 09.06.2024 auf dem Gebiet des Amtes Penzliner Land

Entsprechend den Bestimmungen des § 10 Abs. 1 Satz 2 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V) bilden die Wahlleiterin als Vorsitzende und vier bis acht weitere Mitglieder den Wahlausschuss.

Der Amtsausschuss des Amtes Penzliner Land hat in seiner Sitzung am 01.02.2024 festgelegt, dass sich der Gemeindewahlausschuss aus der Gemeindewahlleiterin und fünf weiteren Mitglieder zusammensetzt (BV 6/2024).

Gemäß § 10 Abs. 2 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V) gebe ich die Zusammensetzung des Gemeindewahlausschusses bekannt:

gez. M. Czerwinski
Gemeindewahlleiterin