Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Mai 2024 (GVOBI. S. 777) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 19.02.2025 nachfolgende Satzung erlassen:
(1) Der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin spricht den Bürgerinnen und Bürgern aus Anlass folgender Ehe- und Altersjubilare Glückwünsche aus:
| a) | Ehejubiläen | |
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| - | bei Goldener Hochzeit (50 Jahre) |
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| - | bei Diamantener Hochzeit (60 Jahre) |
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| - | bei Eiserner Hochzeit (65 Jahre) |
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| - | bei Kupferner Hochzeit (70 Jahre) |
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| - | bei Gnadenhochzeit (75 Jahre) |
| b) | Altersjubiläen | |
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| - | bei Vollendung des 70., 75., 80., 85., 90. und jedes weiteren Lebensjahres. |
(2) Der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin, oder einer seiner oder ihrer Stellvertreter, überbringt am Tage des Jubiläumsereignisses eine Glückwunschkarte sowie einen Blumenstrauß im Wert von bis zu 15,00 €. Beim 100. und jedem weiteren Geburtstag sowie ab dem 65. Hochzeitstag wird ein Präsent im Wert bis zu 30,00 € überreicht.
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Gemeinde Kuckssee, 20.02.2025