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Havel-Quelle
Ausgabe 3/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Satzung über die Ehrung verdienstvoller Persönlichkeiten und Jubilare durch die Gemeinde Kuckssee

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Mai 2024 (GVOBI. S. 777) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 19.02.2025 nachfolgende Satzung erlassen:

§ 1

Ehrung von Bürgerinnen und Bürgern

(1) Der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin spricht den Bürgerinnen und Bürgern aus Anlass folgender Ehe- und Altersjubilare Glückwünsche aus:

a)

Ehejubiläen

-

bei Goldener Hochzeit (50 Jahre)

-

bei Diamantener Hochzeit (60 Jahre)

-

bei Eiserner Hochzeit (65 Jahre)

-

bei Kupferner Hochzeit (70 Jahre)

-

bei Gnadenhochzeit (75 Jahre)

b)

Altersjubiläen

-

bei Vollendung des 70., 75., 80., 85., 90. und jedes weiteren Lebensjahres.

(2) Der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin, oder einer seiner oder ihrer Stellvertreter, überbringt am Tage des Jubiläumsereignisses eine Glückwunschkarte sowie einen Blumenstrauß im Wert von bis zu 15,00 €. Beim 100. und jedem weiteren Geburtstag sowie ab dem 65. Hochzeitstag wird ein Präsent im Wert bis zu 30,00 € überreicht.

§ 2

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Gemeinde Kuckssee, 20.02.2025

Michaela Hundertmark
Bürgermeisterin