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Havel-Quelle
Ausgabe 3/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Gemeinde Ankershagen

über die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 2 „PV-Anlage Bornhof“ der Gemeinde Ankershagen

Die Gemeindevertretung Ankershagen hat in ihrer Sitzung vom 10.10.2024 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 2 „PV-Anlage Bornhof“ gefasst und das damit verbundene Bauleitplanverfahren eingeleitet.

Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 97 ha (vgl. Anlage mit Kartendarstellung) und umfasst Flächen folgender Flurstücke der Gemarkung Friedrichsfelde, Flur 1: 63/22, 64/1 und 65/1 sowie des Flurstücks 216 der Flur 6 in der Gemarkung Ankershagen.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Dazu wird der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 2 „PV-Anlage Bornhof“ der Gemeinde Ankershagen mit Stand Dezember 2024 nebst Begründung in der Zeit vom 18.03.2025 - 22.04.2025 auf der Internetseite des Amtes Penzliner Land unter dem Link:

https://amt-penzliner-land.de/Verwaltung/Amtliche-Bekanntmachungen/Bebauungspläne/ veröffentlicht und können dort während der Auslegungsfrist eingesehen werden.

Die zu veröffentlichenden Unterlagen und der Inhalt der Bekanntmachung werden zusätzlich über das Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern

(https://www.bauportal-mv.de/bauportal/Plaene_in_Aufstellung) zugänglich gemacht.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen als Stellungnahmen zu dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 2 „PV-Anlage Bornhof“ vorgebracht werden.

Stellungnahmen sollen elektronisch an bauverwaltung@penzlin.de übermittelt werden. Stellungnahmen können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden, etwa per Post an die Gemeinde Ankershagen über Amt Penzliner Land, Warener Chaussee 55a, 17217 Penzlin oder zur Niederschrift im Veröffentlichungszeitraum im Sekretariat der Stadtverwaltung, Warener Chaussee 55a, 17217 Penzlin, 1. Obergeschoss zu folgenden Dienstzeiten:

Montag

9.00 bis 12.00 Uhr,

Dienstag

9.00 bis 12.00 Uhr sowie 13.00 bis 16.00 Uhr,

Mittwoch

9.00 bis 12.00 Uhr,

Donnerstag

9.00 bis 12.00 Uhr sowie 13.00 bis 17.30 Uhr,

Freitag

9.00 bis 12.00 Uhr.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht eingegangene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Die Unterlagen liegen zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet im oben genannten Zeitraum im Sekretariat der Stadtverwaltung, Warener Chaussee 55a, 17217 Penzlin, 1. Obergeschoss öffentlich aus (andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit gem. § 3 Abs. 2 S. 2 und S. 4 Nr. 4 BauGB).

Penzlin, den 06.03.2024

Anlage

Übersichtskarte mit Darstellung des Geltungsbereiches