Aufgrund der § 45 i. V.m. § 47 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Stadtvertretung der Stadt Penzlin vom 03.02.2026 Beschluss Nr.2/2026 und nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen, folgende Haushaltssatzung erlassen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird
| 1. | im Ergebnishaushalt auf | ||
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| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 10.136.800,00 € |
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| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen | 12.345.000,00 € |
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| ein Jahresergebnis nach Veränderung von Rücklagen von | -2.208.200,00 € |
| 2. | im Finanzhaushalt auf | ||
| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 9.406.500,00 € |
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| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen* von | 11.236.400,00 € |
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| einen jahresbezogenen Saldo d. lfd. Ein- und Auszahlungen von | -1.829.900,00 € |
| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 700.700,00 € |
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| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 700.700,00 € |
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| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 0,00 € |
festgesetzt.
| Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen wird festgesetzt auf | 0,00 € |
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 5.452.215 € einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf | 376 v. H. |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 490 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 380 v. H. | |
Die Gesamtanzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 44,711 VzÄ.
| 1. | Zum Ergebnishaushalt | |
| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt Voraussichtlich | -5.403.247 €. |
| 2. | Zum Finanzhaushalt | |
| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -5.452.215 €. |
| 3. | Zum Eigenkapital | |
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 32.561.691 €. |
Penzlin, den 02.03.2026
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 und die hierzu ergangenen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen werden hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 47 Abs. 2 KV M-V erforderlichen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte als untere Rechtsaufsichtsbehörde zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen sind am 18.02.2026 wie folgt bekanntgegeben worden:
„Die rechtsaufsichtliche Entscheidung zum Haushaltsjahr 2026 wurde am 18.02.2026 mit folgenden Einschränkungen erteilt:
| a. | Anordnung gemäß § 82 Absatz 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V), dass die Stadt Penzlin im Haushaltsjahr 2026 in sinngemäßer Anwendung von § 49 Absatz 1 Nummer 1 und 3 KV M-V nach den für die vorläufige Haushaltsführung geltenden Maßnahmen verfährt; |
| b. | Anordnung der sofortigen Vollziehung für die Entscheidungen I. gemäß § 80 Absatz 2 Nummer 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO).“ |
Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme vom 16.03.2026 bis zum 15.04.2026 während der Sprechzeiten in der Amtsverwaltung, Warener Chaussee 55a, 17217 Penzlin in Zimmer 15 öffentlich aus. Jeder kann Einsicht nehmen.
Bekanntgemacht durch Veröffentlichung in der Havelquelle am: 16.03.2026
Zusätzliche Bekanntmachung auf der Homepage:
http://www.amt-penzliner-land.de/Amt-Penzliner-Land/Stadt/ Penzlin/Ortsrecht