Die Stadtvertretung der Stadt Penzlin hat in öffentlicher Sitzung am 03.02.2026 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 27 „Nahversorgungszentrum an der B 193“ gefasst und das damit verbundene Bauleitplanverfahren eingeleitet. Der Beschluss der Aufstellung des Bebauungsplans wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB hiermit bekannt gemacht.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist der als Anlage beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen. Er beläuft sich auf eine Größe von etwa 1,8 ha und umfasst die Flurstücke 18/19 (tlw.) der Flur 7 sowie 11/3 (tlw.) der Flur 11 in der Gemarkung Penzlin.
Planungsziel ist die Festsetzung eines Sonstigen Sondergebiets für großflächigen Einzelhandel gemäß § 11 Abs. 3 BauNVO.
Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit soll in Form einer Veröffentlichung im Internet durchgeführt werden.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) mit den textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung, Stand Februar 2026, wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zu jedermanns Einsicht in der Zeit
vom 16.03.2026 bis einschließlich 17.04.2026
im Internet über das Bau- und Planungsportal M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene sowie auf der Internetseite des Amtes Penzliner Land unter https://www.amt-penzliner-land.de/Verwaltung/Amtliche-Bekanntmachungen/Bebauungspläne/ veröffentlicht.
Darüber hinaus ist die Einsichtnahme im Sekretariat des Amtes Penzliner Land, 1. Obergeschoss, Warener Chaussee 55a, 17217 Penzlin während folgender Dienststunden möglich: Montag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Dienstag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Mittwoch 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Donnerstag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr, Freitag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Während des Veröffentlichungszeitraumes können von jedermann Bedenken und Anregungen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes elektronisch an bauverwaltung@penzlin.de und alternativ schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Das Anhörungsergebnis wird in die weitere Planung einfließen. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO und dem DSG M-V. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches ebenfalls veröffentlicht wird.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Stadt Penzlin ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Penzlin, den 04.03.2026
Übersichtskarte mit Darstellung des Geltungsbereiches