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Havelquelle des Amtes Penzliner Land
Ausgabe 357/2021
Amtliche Bekanntmachungen
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Feststellung des Jahresabschlusses 2017 des Städtebaulichen Sondervermögens der Stadt Penzlin und Entlastung des Bürgermeisters nach § 60 Abs. 5 KV M-V

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens der Stadt Penzlin zum 31. Dezember 2017 gemäß § 3a KPG geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in einem Prüfungsbericht und einem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich wären, dass sie der Entlastung des Bürgermeisters durch die Stadtvertretung entgegenstehen könnten.

Die Bilanzsumme beträgt

Das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen 2017 beträgt

Das Jahresergebnis 2017 beträgt nach Veränderung der Rücklagen

Die Finanzrechnung weist für 2017 einen Finanzmittelfehlbetrag aus von

Der Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt ist unter Berücksichtigung von Vorträgen aus Vorjahren gegeben (0,00 €). Im Finanzhaushalt konnte der Haushaltsausgleich unter Berücksichtigung von Vorträgen aus Vorjahren ebenfalls erreicht werden (48.588,45 €).

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 21.11.2019 beschlossen, der Stadtvertretung die Feststellung des Jahresabschlusses des Städtebaulichen Sondervermögens der Stadt Penzlin zum 31. Dezember 2017 zu empfehlen.

Beschlussfassung vom 10.12.2019

1.

Die Stadtvertretung fasst den Beschluss, den geprüften Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens zum 31.12.2017 gemäß § 60 Abs. 5 Satz 1 KV M-V festzustellen.

2.

Die Stadtvertretung fasst den Beschluss, den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2017 gemäß § 60 Abs. 5 KV M-V zu entlasten.

Bekanntmachungsvermerk:

Bekanntgemacht durch Veröffentlichung in der Havelquelle am 18.01.2021 und zusätzlich auf der Homepage: http://www.amt-penzliner-land.de/Amt-Penzliner-Land/Gemeinden/Stadt-Penzlin/Ortsrecht am 18.01.2021

Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2018 liegt mit seinen Anlagen zur Einsichtnahme vom 19.01.2021 bis zum 01.02.2021 während der Sprechzeiten in der Stadtverwaltung Penzlin, Warener Chaussee 55 a, 17217 Penzlin in Zimmer 15 öffentlich aus. Jeder kann Einsicht nehmen.

Penzlin, den 04.01.2021

Feststellung des Jahresabschlusses 2018 der Stadt Penzlin und Entlastung des Bürgermeisters nach § 60 Abs. 5 KV M-V

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Stadt Penzlin zum 31. Dezember 2018 gemäß § 3a KPG geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in einem Prüfungsbericht und einem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich wären, dass sie der Entlastung des Bürgermeisters durch die Stadtvertretung entgegenstehen könnten.

Die Bilanzsumme beträgt

Das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen 2018 beträgt

Das Jahresergebnis 2018 beträgt nach Veränderung der Rücklagen

Die Finanzrechnung weist für 2018 einen Finanzmittelüberschussaus von 763.140,23 € aus.

Das Jahresergebnis unter Berücksichtigung der Vorträge aus Vorjahren beträgt 6.012,64 €.

Der Haushaltsausgleich ist im Ergebnishaushalt unter Berücksichtigung der Vorjahre gegeben.

Im Finanzhaushalt konnte der Haushaltsausgleich unter Berücksichtigung von Vorträgen aus Vorjahren nicht erreicht werden. Der Fehlbetrag liegt bei 951.651,28 €.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 12.11.2020 beschlossen, der Stadtvertretung die Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Penzlin zum 31. Dezember 2018 zu empfehlen.

Beschlussfassung vom 08.12.2020

1.

Die Stadtvertretung fasst den Beschluss, den geprüften Jahresabschluss der Stadt Penzlin zum 31.12.2018 gemäß § 60 Abs. 5 Satz 1 KV M-V festzustellen.

2.

Die Stadtvertretung fasst den Beschluss, den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2018 gemäß § 60 Abs. 5 KV M-V zu entlasten.

Bekanntmachungsvermerk:

Bekanntgemacht durch Veröffentlichung in der Havelquelle am 18. Januar 2021 und zusätzlich auf der Homepage: http://www.amt-penzliner-land.de/Amt-Penzliner-Land/Gemeinden/Stadt-Penzlin/Ortsrecht am 18.01.2021

Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2018 liegt mit seinen Anlagen zur Einsichtnahme vom 19.01.2021 bis 01.02.2021 während der Sprechzeiten in der Stadtverwaltung Penzlin, Warener Chaussee 55 a, 17217 Penzlin in Zimmer 15 öffentlich aus. Jeder kann Einsicht nehmen.

Penzlin, den 04.01.2021

Feststellung des Jahresabschlusses 2018 des Städtebaulichen Sondervermögens der Stadt Penzlin und Entlastung des Bürgermeisters nach § 60 Abs. 5 KV M-V

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens der Stadt Penzlin zum 31. Dezember 2018 gemäß § 3a KPG geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in einem Prüfungsbericht und einem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich wären, dass sie der Entlastung des Bürgermeisters durch die Stadtvertretung entgegenstehen könnten.

Die Bilanzsumme beträgt

Das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen 2018 beträgt

Das Jahresergebnis 2018 beträgt nach Veränderung der Rücklagen

Die Finanzrechnung weist für 2018 einen Finanzmittelüberschuss aus von

Der Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt ist unter Berücksichtigung von Vorträgen aus Vorjahren gegeben (0,00 €). Im Finanzhaushalt konnte der Haushaltsausgleich unter Berücksichtigung von Vorträgen aus Vorjahren ebenfalls erreicht werden (264.974,65 €).

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 12.11.2020 beschlossen, der Stadtvertretung die Feststellung des Jahresabschlusses des Städtebaulichen Sondervermögens der Stadt Penzlin zum 31. Dezember 2018 zu empfehlen.

Beschlussfassung vom 08.12.2020

1.

Die Stadtvertretung fasst den Beschluss, den geprüften Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens zum 31.12.2018 gemäß § 60 Abs. 5 Satz 1 KV M-V festzustellen.

2.

Die Stadtvertretung fasst den Beschluss, den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2018 gemäß § 60 Abs. 5 KV M-V zu entlasten.

Bekanntmachungsvermerk:

Bekanntgemacht durch Veröffentlichung in der Havelquelle am 18.01.2021 und zusätzlich auf der Homepage: http://www.amt-penzliner-land.de/Amt-Penzliner-Land/Gemeinden/Stadt-Penzlin/Ortsrecht am 18.01.2021

Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2018 liegt mit seinen Anlagen zur Einsichtnahme vom 19.01.2021 bis zum 01.02.2021 während der Sprechzeiten in der Stadtverwaltung Penzlin, Warener Chaussee 55 a, 17217 Penzlin in Zimmer 15 öffentlich aus. Jeder kann Einsicht nehmen.

Penzlin, den 04.01.2021