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Havelquelle des Amtes Penzliner Land
Ausgabe 358/2021
Amtliche Bekanntmachungen
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1. Änderung der Satzung

Stadt Penzlin

1. Änderung der Satzung (als Textsatzung) über den Bebauungsplan Nr. 6 für das Gebiet zwischen der Straße am Döring und dem Boitinbach-Tal (Wohngebiet Döring II) nach § 13 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Stadtvertretung der Stadt Penzlin hat in ihrer Sitzung am 29.09.2020 die Aufstellung der 1. Änderung der Satzung (als Textsatzung) über den Bebauungsplan Nr. 6 für das Gebiet zwischen der Straße am Döring und dem Boitinbach-Tal (Wohngebiet Döring II) beschlossen. Das Planverfahren wird nach § 13 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Der Aufstellungsbeschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB soll nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden.

Das Plangebiet umfasst das folgende dargestellte Gebiet:

Der Entwurf des Bebauungsplanes der 1. Änderung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 6 für das Gebiet zwischen der Straße am Döring und dem Boitinbach-Tal (Wohngebiet Döring II), bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung, liegt in der Zeit

vom 23.02.2021 bis einschließlich 29.03.2021

im Amt Penzliner-Land, Warener Chaussee 55 a in 17217 Penzlin zu folgenden Zeiten

Montag:

8:00 - 16:00 Uhr

Dienstag:

8:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch:

8:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag:

8:00 - 18:00 Uhr

Freitag:

8:00 - 12:00 Uhr

oder nach Vereinbarung zur Einsichtnahme öffentlich aus. Aus Gründen des Infektionsschutzes und der Vorsorge ist es empfehlenswert die Einsichtnahme in die ausgelegten Planungsunterlagen nur einzeln und nach vorheriger telefonischer Anmeldung vorzunehmen. Im Hinblick auf das jeweils aktuelle Infektionsgeschehen werden eventuell Einschränkungen der Öffnungszeiten vorgenommen, diese finden Sie auf unserer Homepage unter www.amt-penzliner-land.de.

Gleichzeitig kann der Entwurf auf der Internetseite der Stadt Penzlin

https://www.amt-penzliner-land.de/Verwaltung/Amtliche-Bekanntmachungen/

eingesehen werden.

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zum Entwurf der 1. Änderung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 6 für das Gebiet zwischen der Straße am Döring und dem Boitinbach-Tal (Wohngebiet Döring II) schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Penzlin, den 04.02.2021

Verfahrensvermerk

Diese Bekanntmachung erscheint am 15.02.2021 im amtlichen Bekanntmachungs- und Informationsblatt „Havelquelle“ und im Internet auf der Seite der Stadt Penzlin.