Stadt Penzlin
Die Stadtvertretung der Stadt Penzlin hat in ihrer Sitzung am 29.09.2020 die Aufstellung der 1. Änderung der Satzung (als Textsatzung) über den Bebauungsplan Nr. 6 für das Gebiet zwischen der Straße am Döring und dem Boitinbach-Tal (Wohngebiet Döring II) beschlossen. Das Planverfahren wird nach § 13 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Der Aufstellungsbeschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB soll nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden.
Das Plangebiet umfasst das folgende dargestellte Gebiet:
Der Entwurf des Bebauungsplanes der 1. Änderung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 6 für das Gebiet zwischen der Straße am Döring und dem Boitinbach-Tal (Wohngebiet Döring II), bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung, liegt in der Zeit
vom 23.02.2021 bis einschließlich 29.03.2021
im Amt Penzliner-Land, Warener Chaussee 55 a in 17217 Penzlin zu folgenden Zeiten
| Montag: | 8:00 - 16:00 Uhr |
| Dienstag: | 8:00 - 16:00 Uhr |
| Mittwoch: | 8:00 - 16:00 Uhr |
| Donnerstag: | 8:00 - 18:00 Uhr |
| Freitag: | 8:00 - 12:00 Uhr |
oder nach Vereinbarung zur Einsichtnahme öffentlich aus. Aus Gründen des Infektionsschutzes und der Vorsorge ist es empfehlenswert die Einsichtnahme in die ausgelegten Planungsunterlagen nur einzeln und nach vorheriger telefonischer Anmeldung vorzunehmen. Im Hinblick auf das jeweils aktuelle Infektionsgeschehen werden eventuell Einschränkungen der Öffnungszeiten vorgenommen, diese finden Sie auf unserer Homepage unter www.amt-penzliner-land.de.
Gleichzeitig kann der Entwurf auf der Internetseite der Stadt Penzlin
https://www.amt-penzliner-land.de/Verwaltung/Amtliche-Bekanntmachungen/
eingesehen werden.
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zum Entwurf der 1. Änderung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 6 für das Gebiet zwischen der Straße am Döring und dem Boitinbach-Tal (Wohngebiet Döring II) schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Penzlin, den 04.02.2021
Verfahrensvermerk
Diese Bekanntmachung erscheint am 15.02.2021 im amtlichen Bekanntmachungs- und Informationsblatt „Havelquelle“ und im Internet auf der Seite der Stadt Penzlin.