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Havelquelle des Amtes Penzliner Land
Ausgabe 359/2021
Amtliche Mitteilungen
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Stellenausschreibung Projektassistenz

Stellenausschreibung der Stadt Penzlin

Bei der Stadt Penzlin, geschäftsführende Gemeinde des Amtes Penzliner Land, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle

eines Projektassistenten/einer Projektassistentin DMS (m/w/d)

zu besetzen.

Der Aufgabenbereich umfasst insbesondere:

  • allgemeine Projektaufgaben,

  • Mitwirkung beim strukturellen Aufbau eines Dokumentenmanagementsystems (DMS);

  • Digitalisierung von Verwaltungsvorgängen,

  • allgemeine Sekretariatsaufgaben.

Unser Anforderungsprofil:

  • eine abgeschlossene Ausbildung in der Fachrichtung allgemeine Verwaltung, eine Ausbildung zur Kauffrau/zum Kaufmann im Büromanagement oder eine vergleichbare Ausbildung;

  • gute schriftliche und mündliche Ausdrucksweise;

  • gute EDV-Kenntnisse in gängigen Office-Anwendungen;

  • selbständiges Arbeiten, Zuverlässigkeit;

  • Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit, freundliches und sicheres Auftreten.

Die Einstellung erfolgt zunächst befristet für 2 Jahre mit einer Arbeitszeit von wöchentlich 30 Stunden. Die Vergütung richtet sich nach Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD).

Interessenten richten bitte Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen schriftlich oder per E-Mail bis zum 09.04.2021 an die

Stadt Penzlin

Der Bürgermeister

Warener Chaussee 55 a

17217 Penzlin

bzw. an

m.czerwinski@penzlin.de.

Schwerbehinderte Bewerber/innen werden bei gleicher fachlicher und körperlicher Eignung vorrangig berücksichtigt.

Hinweis:

Auf unserer Website www.amt-penzliner-land.de/Bürgerinfos/Datenschutzinformationen informieren wir Sie über die durch die Stadt Penzlin durchgeführte Verarbeitung personenbezogener Daten nach Maßgabe der DSGVO und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG 2018).

Bewerbungs- und Fahrtkosten werden nicht erstattet. Die Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn der Bewerbung ein adressierter und frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Alle nicht zurückgesandten oder abgeholten Bewerbungen werden nach Ablauf von 4 Monaten nach Ende der Bewerbungsfrist vernichtet.