Bei der Stadt Penzlin, geschäftsführende Gemeinde des Amtes Penzliner Land, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle eines/einer
zu besetzen.
Der Aufgabenbereich umfasst insbesondere:
Ahndung und Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Straßenverkehr;
Erfassung und Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten nach Satzungen der Gemeinde sowie Rechtsvorschriften des Landes und des Bundes;
Aufgaben im Bereich Umwelt- und Immissionsschutz, Jugendschutz, Obdachlosigkeit, Bestattungen sowie Maßnahmen im Gefahrenabwehrrecht;
Bearbeitung von Angelegenheiten der allgemeinen Ordnung und Sicherheit;
Außendiensttätigkeiten;
Durchführung von Wahlen;
allgemeine Aufgaben des Gewerbeamtes.
Unser Anforderungsprofil:
eine abgeschlossene Hochschulausbildung in den Fachrichtungen allgemeine Verwaltung, Abschluss Diplom-Verwaltungswirt (FH) bzw. Bachelor of Laws (Öffentliche Verwaltung oder abgeschlossene Ausbildung, zum/zur Verwaltungsfachwirt/in oder auch Angestelltenlehrgang II;
gute schriftliche und mündliche Ausdrucksweise;
gute EDV-Kenntnisse insbesondere in Microsoft Office, idealerweise Kenntnisse mit den Fachprogrammen IKOL-GW/IKOL-OWI;
besonders sorgfältige Arbeitsweise, ein hohes Maß an Diskretion, Einsatzbereitschaft, Kommunikationsfähigkeit, Eigeninitiative sowie ein sicheres Auftreten;
Führerschein Klasse B;
eine mehrjährige einschlägige Berufserfahrung in den oben genannten Aufgabenbereichen wäre wünschenswert.
Wir bieten Ihnen ein interessantes und vielfältiges Aufgabengebiet, regelmäßige Fortbildungen in Verbindung mit einem sicheren Arbeitsplatz in einer modern ausgerichteten Kommune.
Die Einstellung erfolgt unbefristet mit einer Arbeitszeit von wöchentlich 40 Stunden.
Es ist eine Vergütung je nach den persönlichen Voraussetzungen der Bewerberin/des Bewerbers bis zur Entgeltgruppe 9 b TVöD bzw. A 9 LBesG-MV vorgesehen.
Interessenten richten bitte Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen schriftlich oder per E-Mail bis zum 21.03.2021 an die
Stadt Penzlin
Der Bürgermeister
Warener Chaussee 55 a
17217 Penzlin
bzw. an
m.czerwinski@penzlin.de.
Schwerbehinderte Bewerber/innen werden bei gleicher fachlicher und körperlicher Eignung vorrangig berücksichtigt.
Hinweis:
Auf unserer Website www.amt-penzliner-land.de/Bürgerinfos/Datenschutzinformationen informieren wir Sie über die durch die Stadt Penzlin durchgeführte Verarbeitung personenbezogener Daten nach Maßgabe der DSGVO und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG 2018).
Bewerbungs- und Fahrtkosten werden nicht erstattet. Die Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn der Bewerbung ein adressierter und frankierter Rückumschlag beigefügt ist.
Alle nicht zurückgesandten oder abgeholten Bewerbungen werden nach Ablauf von 4 Monaten nach Ende der Bewerbungsfrist vernichtet.