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Havelquelle des Amtes Penzliner Land
Ausgabe 359/2021
Amtliche Mitteilungen
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Stellenausschreibung

Bei der Gemeinde Kuckssee ist zum 01.11.2021 die Stelle einer/eines

Gemeindearbeiterin/Gemeindearbeiters (m/w/d)

zu besetzen.

Einsatzort ist das gesamte Gebiet der Gemeinde Kuckssee mit den dazugehörigen Ortsteilen.

Die Stelle der Gemeindearbeiterin/des Gemeindearbeiters beinhaltet die Erledigung aller in der Gemeinde anfallenden Aufgaben, wie z. B. kleinere Malerarbeiten (Ausbesserungen), Pflasterarbeiten, leichte Maurerarbeiten, Winterdienst, Waldarbeiten, Grünflächenpflege, Reinigungsarbeiten etc. und Hausmeistertätigkeiten in den Gebäuden der Gemeinde. Die Fähigkeit zum selbständigen Arbeiten und umsichtigen Handeln muss vorhanden sein.

Voraussetzungen:

  • eine abgeschlossene handwerkliche Berufsausbildung

  • Erfahrung in der Grünanlagenpflege

  • zügige, umsichtige und zuverlässige Arbeitsweise

  • körperliche Belastbarkeit und Erfüllung der Voraussetzung uneingeschränkt im Freien zu arbeiten

  • Bereitschaft zur Ausführung sämtlicher anfallender Arbeiten und Tätigkeiten in der Gemeinde

  • technisches Verständnis und Erfahrung im Umgang mit Maschinen

  • Bescheinigung zur Führung einer Motorkettensäge wäre wünschenswert

  • Führerschein Klasse B und L

Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden, nach Bedarf auch abends, an Wochenenden und Feiertagen.

Die Vergütung der Stelle erfolgt je nach persönlichen Voraussetzungen nach TVöD.

Die Einstellung erfolgt zunächst befristet für zwei Jahre, es ist jedoch eine anschließende unbefristete Übernahme beabsichtigt.

Interessenten richten bitte ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Darstellung des beruflichen Werdegangs, Zeugnisse etc.) bis zum 09.04.2021 an die

Gemeinde Kuckssee über

Amt Penzliner Land

Warener Chaussee 55 a

17217 Penzlin.

bzw. an

m.czerwinski@penzlin.de

Hinweis:

Auf unserer Website www.amt-penzliner-land.de/Bürgerinfos/Datenschutzinformationen informieren wir Sie über die durch das Amt Penzliner Land durchgeführte Verarbeitung personenbezogener Daten nach Maßgabe der DSGVO und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG 2018).

Bewerbungs- und Fahrtkosten werden nicht erstattet. Die Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn der Bewerbung ein adressierter und frankierter Rückumschlag beigefügt ist.

Alle nicht zurückgesandten oder abgeholten Bewerbungen werden nach Ablauf von 4 Monaten nach Ende der Bewerbungsfrist vernichtet.