Die erforderlichen Unterhaltungsarbeiten (Reparaturen, Instandsetzungen u.ä.) an den Gewässern II. Ordnung und den dazugehörigen Anlagen werden auch im Jahr 2021 ganzjährig durchgeführt.
Im Zeitraum vom 15. Juli 2021 bis Ende November 2021 lässt der Wasser- und Bodenverband „Obere Havel/Obere Tollense“ durch die beauftragten Firmen die Krautung und Grundräumung an den Verbandsgewässern durchführen. Der Ablauf dieser Arbeiten wird sich im Wesentlichen nach den Baufreiheiten auf den landwirtschaftlichen Flächen im Territorium richten.
Auf der Grundlage des § 41 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) sowie § 66 des Wassergesetzes des Landes M-V (jeweils in ihrer aktuell gültigen Fassung) weise ich hier noch einmal auf die Pflicht zur Duldung der Durchführung der Unterhaltungsmaßnahmen hin. Den ausführenden Firmen ist freier Zugang zu den Gräben zu gewährleisten. Zäune, Begrenzungen und andere Hindernisse sind nach rechtzeitiger Ankündigung der beabsichtigten Arbeiten für diesen Zeitraum aus dem Unterhaltungsbereich zu entfernen.
A. Kloth
Geschäftsführerin