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Havelquelle des Amtes Penzliner Land
Ausgabe 361/2021
Amtliche Bekanntmachungen
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Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Lübkow

Stadt Penzlin

Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Lübkow (gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung)

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Stadtvertretung der Stadt Penzlin hat in ihrer Sitzung am 08.12.2020 die Aufstellung der Klarstellungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Lübkow der Stadt Penzlin beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1 BauGB am 15.03.2021 ortsüblich bekanntgemacht.

Durch die Einbeziehung eines Außenbereichsflurstückes während der Erarbeitung des Entwurfs hat sich die Form der Satzung in eine Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Lübkow der Stadt Penzlin geändert.

Die gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erforderliche Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB, soll nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden.

Die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 34 Abs. 6 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB ohne frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umweltbericht nach §2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach §10a Abs. 1 BauGB abgesehen wird, §4c BauGB ist nicht anzuwenden.

Ziel ist die Schaffung planungsrechtlicher Voraussetzungen für die Entwicklung von Bauland und die Anpassung der Satzung an die veränderte Situation der Stadt, die Baulandflächen, vor allem als Innenbereichspotenziale, in den Ortsteilen nutzbar machen möchte. Durch das Aufstellen der städtebaulichen Satzung wird Baurecht auf den Grundstücken geschaffen.

Der räumliche Geltungsbereich für die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Lübkow umfasst eine Fläche von ca. 4,5 ha und bildet sich aus dem Bebauungszusammenhang heraus. Das Plangebiet umfasst das folgende dargestellte Gebiet in der Gemarkung Lübkow in der Flur 2:

GDI-MV, 04.05.2021

Der Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Lübkow der Stadt Penzlin, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung, liegt in der Zeit

vom 25.05.2021 bis einschließlich 29.06.2021

im Amt Penzliner-Land, Warener Chaussee 55a in 17217 Penzlin zu folgenden Zeiten

Montag:

8:00 - 16:00 Uhr

Dienstag:

8:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch:

8:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag:

8:00 - 18:00 Uhr

Freitag:

8:00 - 12:00 Uhr

oder nach Vereinbarung zur Einsichtnahme öffentlich aus. Aus Gründen des Infektionsschutzes und der Vorsorge ist es empfehlenswert die Einsichtnahme in die ausgelegten Planungsunterlagen nur einzeln und nach vorheriger telefonischer Anmeldung vorzunehmen. Im Hinblick auf das jeweils aktuelle Infektionsgeschehen werden eventuell Einschränkungen der Öffnungszeiten vorgenommen, diese finden Sie auf unserer Homepage unter www.amt-penzliner-land.de.

Gleichzeitig kann der Entwurf auf der Internetseite der Stadt Penzlin https://www.amt-penzliner-land.de/Verwaltung/Amtliche-Bekanntmachungen/ eingesehen werden.

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zum Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Lübkow schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden werden von der Auslegung unterrichtet.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art.6 Abs.1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit §3 BauGB und dem DSG M-V. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Penzlin, den 04.05.2021