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Havelquelle des Amtes Penzliner Land
Ausgabe 361/2021
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung gem. § 9 Abs. 3 Landes- und Kommunalwahlgesetz (LKWG M-V)

Gemäß § 9 Abs. 3 des Gesetzes über die Wahlen in Mecklenburg-Vorpommern (Landes- und Kommunalwahlgesetz - LKWG M-V) wurde der Bürgermeister der Stadt Penzlin, Herr Sven Flechner, zum Gemeindewahlleiter gewählt.

Sein Stellvertreter ist Herr Stadtverwaltungsoberamtsrat Mirko Meinhart.

Gemeindewahlleiter und Stellvertreter sind dienstansässig beim

Amt Penzliner Land

Warener Chaussee 55 a

17217 Penzlin.