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Havelquelle des Amtes Penzliner Land
Ausgabe 361/2021
Amtliche Bekanntmachungen
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Feststellung des Jahresabschlusses 2019 der Gemeinde Möllenhagen und Entlastung des Bürgermeisters nach § 60 Abs. 5 KV M-V

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Gemeinde Möllenhagen zum 31. Dezember 2019 gemäß § 3a KPG geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in einem Prüfungsbericht und einem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich wären, dass sie der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.

Die Bilanzsumme beträgt

Das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen 2019 beträgt

Das Jahresergebnis 2019 beträgt nach Veränderung der Rücklagen

Die Finanzrechnung weist für 2019 einen Finanzmittelüberschuss aus von

Der Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt wird unter Berücksichtigung von Vorträgen aus Vorjahren erreicht. Der Jahresüberschuss beträgt 574.174,17 €. Im Finanzhaushalt konnte der Haushaltsausgleich unter Berücksichtigung von Vorträgen aus Vorjahren ebenfalls erreicht werden (118.032,43 €).

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 22.04.2021 beschlossen, der Gemeindevertretung die Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Möllenhagen zum 31. Dezember 2019 zu empfehlen.

Beschlussfassung vom 22.04.2021

1.

Die Gemeindevertretung fasst den Beschluss, den geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2019 gemäß § 60 Abs. 5 Satz 1 KV M-V festzustellen.

2.

Die Gemeindevertretung fasst den Beschluss, den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2019 gemäß § 60 Abs. 5 KV M-V zu entlasten.

Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2019 liegt mit seinen Anlagen zur Einsichtnahme vom 18.05.2021 bis zum 01.06.2021 während der Sprechzeiten in der Stadtverwaltung Penzlin, Warener Chaussee 55a, 17217 Penzlin in Zimmer 15 öffentlich aus. Jeder kann Einsicht nehmen.

Bekanntmachungsvermerk:

Bekanntgemacht durch Veröffentlichung in der Havelquelle am 17.05.2021 und auf der Homepage:

http://www.amt-penzliner-land.de/Amt-Penzliner-Land/Gemeinden/Möllenhagen/Ortsrecht am 17.05.2021

Penzlin, den 06.05.2021