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Havelquelle des Amtes Penzliner Land
Ausgabe 362/2021
Amtliche Mitteilungen
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Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung

Jagdgenossenschaft Wendorf

- Der Jagdvorsteher -

Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung

Auf Grundlage des § 5 Abs. 1 Satz 1 Mustersatzung für Jagdgenossenschaften M-V finden die nächsten Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Wendorf am 1.7.2021 um 18:00 Uhr im Aufenthaltsraum LW Betrieb in Groß Dratow, Dorfstr. 3 A, 17192 Groß Dratow statt. Eingang sowie Parken direkt von/an der Dorfstraße.

Teilnahmeberechtigt an dieser Versammlung der Jagdgenossen sind ausschließlich Eigentümer und Eigentümerinnen von Grundflächen, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk Wendorf gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf (§ 9 Abs. 1 Bundesjagdgesetz), sowie Jäger als Gäste.

Tagesordnung:

  1. Begrüßung und Eröffnung der Sitzung durch den Jagdnotvorstand, Feststellung ordnungsgemäße Einladung

  2. Beschluss zur möglichen Vorstandsarbeit eines Bürgers ohne Grundfläche

  3. Bestätigung Wahlen Vorstand, 2. Kassenprüfer vom 16.10.2020

  4. Bestätigung der Mustersatzung MV und vorherigen Beschlüssen, liegen aus

  5. Ergänzung/Änderung Mustersatzung MV, § 7, Abs. 7

  6. Pachtangelegenheiten Jagd

  7. Sonstiges

  8. Schlusswort des gewählten Jagdvorstehers

Anmerkung:

In der Versammlung der Jagdgenossen kann sich jede Jagdgenossin/jeder Jagdgenosse (natürliche Person und Eigentümerin/Eigentümer bejagbarer Grundflächen) durch eine andere natürliche Person, die ebenfalls Jagdgenossin/Jagdgenosse ist, oder durch seine/n Ehegattin/Ehegatten, seine/n Lebenspartnerin/Lebenspartner oder einen Verwandten ersten Grades vertreten lassen. Die Vertretungsvollmacht ist zur Versammlung der Jagdgenossinnen/Jagdgenossen schriftlich zu erteilen.

Eine juristische Person als Jagdgenosse kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Eine Mehrfachvertretung durch den Bevollmächtigten ist nicht zulässig. Die Vertretungsvollmacht muss schriftlich erteilt werden und darf nicht älter als zwei Jahre sein.

Die geltenden Corona Regeln sind ein zu halten und werden eingehalten.

Jagdnotvorstand der Jagdgenossenschaft Wendorf