Jagdgenossenschaft Wendorf
Notvorstand
- Der Bürgermeister der Gemeinde Möllenhagen -
Auf Grundlage des § 5 Abs. 1 Satz 1 Mustersatzung für Jagdgenossenschaften M-V findet die nächste Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Wendorf am 01.07.2021 um 18:00 Uhr im Aufenthaltsraum des Landwirtschaftsbetriebes Groß Dratow, Dorfstr. 3 A, 17192 Groß Dratow statt. Eingang sowie Parken direkt von/an der Dorfstraße.
Teilnahmeberechtigt an dieser Versammlung der Jagdgenossen sind ausschließlich Eigentümer und Eigentümerinnen von Grundflächen, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk Wendorf gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf (§ 9 Abs. 1 Bundesjagdgesetz).
Begrüßung und Eröffnung der Sitzung durch den Bürgermeister der Gemeinde Möllenhagen als Jagdnotvorstand, Feststellung ordnungsgemäße Einladung
Beschlussfassung zur Annahme der Mustersatzung
Beschluss zur Wählbarkeit eines Nichtjagdgenossen in den Jagdvorstand
Vorstandswahl/Wahl von zwei Kassenprüfern
Vorstellung und Beschlussfassungen über Beschlussanträge aus Vorjahren
Beschlussfassung zur Satzungsänderung
Sonstiges
Schlusswort des Jagdvorstehers
Anmerkung:
In der Versammlung der Jagdgenossen kann sich jede Jagdgenossin/jeder Jagdgenosse (natürliche Person und Eigentümerin/Eigentümer bejagbarer Grundflächen) durch eine andere natürliche Person, die ebenfalls Jagdgenossin/Jagdgenosse ist, oder durch seine/n Ehegattin/Ehegatten, seine/n Lebenspartnerin/Lebenspartner oder einen Verwandten ersten Grades vertreten lassen. Die Vertretungsvollmacht ist zur Versammlung der Jagdgenossinnen/Jagdgenossen schriftlich zu erteilen. Eine juristische Person als Jagdgenosse kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Eine Mehrfachvertretung durch den Bevollmächtigten ist nicht zulässig. Die Vertretungsvollmacht muss schriftlich erteilt werden und darf nicht älter als zwei Jahre sein.
Die geltenden Corona Regeln sind einzuhalten und werden eingehalten.
Bürgermeister der Gemeinde Möllenhagen als Notvorstand
der Jagdgenossenschaft Wendorf