Beglaubigte Abschrift
Aktenzeichen: 621 K 19/20 — Waren (Müritz), 03.06.2021
Amtsgericht Waren (Müritz)
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am
| Datum | Uhrzeit | Raum | Ort |
| Freitag, 13.08.2021 | 13:00 Uhr | Sitzungs- saal 1 | Amtsgericht Waren (Müritz), Zum Amtsbrink 4, 17192 Waren |
öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Krukow
| Gemarkung | Flur, Flurstück | Wirtschaftsart u. Lage | m2 | Blatt |
| Krukow | Flur 2, Flurstück 31/18 | Gebäude- und Freifläche, Rabenallee 16 | 501 | 137 |
| Krukow | Flur 2, Flurstück 31/21 | Gebäude- und Freifläche, Rabenallee 16 | 10 | 137 |
Objektbeschreibung/Lage:
Das Grundstück ist erbaut mit einem vollunterkellerten eingeschossigen Wohnhaus mit angebauter Garage und darüber liegender Terrasse. Das Dachgeschoss ist nicht ausbaufähig. Das Haus steht leer, die Ausstattung ist einfach, der bauliche Zustand ist mangelhaft.
| Lage: | 17217 Krukow, Rabenallee 16 |
| Verkehrswert: | 31.700,00 € |
Weitere Informationen unter www.zvg.com
Der Versteigerungsvermerk ist am 01.07.2020 in das Grundbuch eingetragen worden.
Aufforderung
Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.
Hinweis:
Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.
Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.
Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Schaefer
Rechtspfleger
Beglaubigt