Lage des Plangebietes im Stadtgebiet
Geltungsbereich des vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 25 „Kindertagesstätte Simon unterm Regenbogen-Am Ziegelkamp“
Die Stadtvertretung der Stadt Penzlin hat in ihrer Sitzung am 01.06.2021 den Vorentwurf des vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 25 „Kindertagesstätte Simon unterm Regenbogen-Am Ziegelkamp“ und die Begründung in der Fassung vom Mai 2021 entsprechend nach § 3 Abs. 1 BauGB zur öffentlichen frühzeitigen Auslegung bestimmt.
Der Geltungsbereich des vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 25 „Kindertagesstätte Simon unterm Regenbogen-Am Ziegelkamp“ befindet sich zwischen dem Almsweg im Nordosten und der Straße Ziegelkamp im Südwesten. Er grenzt direkt an den Innenbereich der Altstadt an und ist verkehrlich über die Straße Ziegelkamp erschlossen.
Der Planbereich ist 12.547 m2 groß und umfasst die Flurstücke 176, 177 und 178 der Flur 6 der Gemarkung Penzlin.
Das Ziel des vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist die kurzfristige Schaffung von Baurecht für eine Kindertagesstätte.
Zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gern. § 3 Abs. 1 BauGB wird der Vorentwurf des vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 25 „Kindertagesstätte Simon unterm Regenbogen- Am Ziegelkamp“ und die Begründung in der Zeit
vom 20.07.2021 bis 23.08.2021
öffentlich ausgelegt.
Der Vorentwurf des vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 25 „Kindertagesstätte Simon unterm Regenbogen- Am Ziegelkamp" mit Stand Mai 2021 mit der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und die Begründung können während des Auslegungszeitraumes in der Stadtverwaltung der Stadt Penzlin, Warener Chaussee 55 a, 17217 Penzlin zu folgenden Dienststunden eingesehen werden:
| Montag: | 9:00 - 12:00 Uhr |
| Dienstag: | 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr |
| Mittwoch: | 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr |
| Donnerstag: | 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr |
| Freitag: | 9:00 - 12:00 Uhr |
Zusätzlich können die Planunterlagen des Entwurfs auf der Homepage der Stadt Penzlin unter https://www.amt-penzliner-land.de/Verwaltung/Amtliche-Bekanntmachungen/ eingesehen werden.
Stellungnahmen können während der Auslegefrist abgegeben werden.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach § 4 Abs. 1 BauGB von der frühzeitigen Auslegung benachrichtigt und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgefordert werden.