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Havelquelle des Amtes Penzliner Land
Ausgabe 364/2021
Amtliche Bekanntmachungen
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Erste Satzung zur Änderung der Straßenreinigungssatzung der Stadt Penzlin vom 05.11.2019

Aufgrund von § 5 Abs. 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBI. M-V 2011, S. 777), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juli 2019 (GVOBI. M-V S. 467) und § 50 Abs. 4 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Januar 1993 (GVOBI. M-V, S. 42), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 5. Juli 2018 (GVOBI. M-V S. 221, 229) wird nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung vom 1. Juni 2021 folgende Satzung erlassen:

Artikel 1

Änderung der Straßenreinigungssatzung der Stadt Penzlin vom 05.11.2019

Die Straßenreinigungssatzung der Stadt Penzlin vom 05.11.2019 wird wie folgt geändert:

1. Neufassung der Anlage 2 zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Penzlin

Artikel 2

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2021in Kraft.

Hinweis:

Die 1. Änderung der Satzung - Anlage 2 - wurde mit Schreiben vom 22.06.2021 dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte als Untere Rechtsaufsichtsbehörde angezeigt.

Hiermit ist die vorstehende Erste Änderung zur Straßenreinigungssatzung - Anlage 2 - bekannt gemacht.

Soweit beim Erlass der vorstehenden Änderung aeaen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 (5) der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden.

Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.

Anlage 2 zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Penzlin

Verzeichnis der von der Stadt Penzlin im Winterdienst zu reinigenden Straßen

Folgende Straßen bzw. Straßenteile werden von der Stadt Penzlin im Winterdienst gebührenpflichtig gereinigt:

Am Wall

Gehweg und begehbarer Seiten- bzw. Fahrbahnstreifen

Am See

begehbarer Seiten- bzw. Fahrbahnstreifen

Bahnhofplatz

Gehweg

Bahnhofstraße

Gehweg (einschl. Verbindungsweg Hirtenstraße)

Beyerplatz

Gehweg

Birkenweg

begehbarer Seiten- bzw. Fahrbahnstreifen

Bollenweg

begehbarer Seiten- bzw. Fahrbahnstreifen

Bornstraße

Gehweg

Erdberg

begehbarer Seiten- bzw. Fahrbahnstreifen (Abschnitt Mauerstraße bis Speckstraße)

Gartenweg

begehbarer Seiten- bzw. Fahrbahnstreifen

Große Straße

Gehweg

Hirtenstraße

Gehweg

Lindenweg

begehbarer Seiten- bzw. Fahrbahnstreifen

Marktplatz

Gehweg

Mauerstraße

begehbarer Seiten- bzw. Fahrbahnstreifen

Ladestraße

Gehweg

Neubrandenburger Chaussee

Gehweg (bis Flst. 14, Flur 3 Gemarkung Neuhof)

Neue Straße

Gehweg

Puchower Chaussee

Gehweg

Seeblick

begehbarer Seiten- bzw. Fahrbahnstreifen

Stavenhagener Straße

Gehweg einschließlich verbundener Radweg

Turmstraße

Gehweg

Warener Straße

Gehweg

Warener Chaussee

Gehweg einschließlich verbundener Radweg

Weberstraße

Gehweg Fahrbahn (verkehrsberuhigter Bereich)

OT Mallin

Am Alten Bahndamm

begehbarer Seiten- bzw. Fahrbahnstreifen

OT Alt Rehse

An der Schmiede

begehbarer Seiten- bzw. Fahrbahnstreifen

Am Dorfplatz

begehbarer Seiten- bzw. Fahrbahnstreifen

Am Gutshof

begehbarer Seiten- bzw. Fahrbahnstreifen (gebührenpfl.bis FISt.14/16, Flur 2 Gemarkung Alt Rehse)

Haselberg

begehbarer Seiten- bzw. Fahrbahnstreifen

OT Wustrow

Neu Wustrow/Ortslage ab Ortseingang

begehbarer Seiten- bzw. Fahrbahnstreifen

OT Werder

Ortslage Richtung Halbinsel

begehbarer Seiten- bzw. Fahrbahnstreifen

OT Marihn

An der Kirche

begehbarer Seiten- bzw. Fahrbahnstreifen

Am Dorfteich

begehbarer Seiten- bzw. Fahrbahnstreifen

Ausbau (hinter der Wache)

begehbarer Seiten- bzw Fahrbahnstreifen

Eigenheimstraße

begehbarer Seiten- bzw. Fahrbahnstreifen

Hofstraße

begehbarer Seiten- bzw. Fahrbahnstreifen

Koppelweg

begehbarer Seiten- bzw. Fahrbahnstreifen

OT Klein Lukow

Am Dorfplatz

begehbarer Seiten- bzw. Fahrbahnstreifen

Am Gutspark

begehbarer Seiten- bzw. Fahrbahnstreifen