Zur nichtöffentlichen Versammlung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft Passentin
| Datum: | Dienstag, den 21.09.2021 |
| Uhrzeit: | 16:00 Uhr |
| Ort: | „Dörphus“ Mallin |
| Parkstraße 14 | |
| 17217 Penzlin OT Mallin |
werden alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundflächen, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf, recht herzlich eingeladen.
Damit die Versammlung rechtzeitig beginnen kann, werden die Jagdgenossinnen und Jagdgenossen gebeten, sich ab 15:30 Uhr zum Nachweis ihrer Mitgliedschaft einzufinden. Das Eigentum ist durch aktuelle Grundbuchauszüge nachzuweisen.
| TOP 1 | Begrüßung und Eröffnung der Sitzung |
| TOP 2 | Feststellung der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit |
| TOP 3 | Wahl des Vorstandes (Funktionen der Jagdvorsteherin/des Jagdvorstehers, Stellvertretung, Schriftführung und Kassenverwaltung) |
| TOP 4 | Wahl von zwei Kassenprüfern |
| TOP 5 | Beschluss der Satzung |
| TOP 6 | Verpachtung |
| TOP 7 | Anträge |
| TOP 7 | Schlusswort der Jagdvorsteherin/des Jagdvorstehers |
Anmerkung:
In der Versammlung der Jagdgenossen kann sich jede Jagdgenossin/jeder Jagdgenosse (natürliche Person und Eigentümerin/Eigentümer bejagbarer Grundflächen) durch eine andere natürliche Person, die ebenfalls Jagdgenossin/Jagdgenosse ist, oder durch seinem Ehegattin/Ehegatten, seine/n Lebenspartnerin/Lebenspartner oder einen Verwandten ersten Grades vertreten lassen. Die Vertretungsvollmacht ist zur Versammlung der Jagdgenossinnen/Jagdgenossen schriftlich zu erteilen.
Eine juristische Person als Jagdgenosse kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen.
Eine Mehrfachvertretung durch den Bevollmächtigten ist nicht zulässig. Die Vertretungsvollmacht muss schriftlich erteilt werden und darf nicht älter als zwei Jahre sein.
Penzlin, den 24. August 2021
Sven Flechner
Bürgermeister der Stadt Penzlin als Notvorstand der Jagdgenossenschaft Passentin